Durch die Umsetzung der aktuellen Düngeverordnung in Bayern wurden rund 21 % der Landesfläche als „Rotes Gebiet“ eingestuft. Dort gelten deutlich verschärfte Regeln bei der Düngung. Doch die Nitratwerte übersteigen nur an etwa 8 % der Messstellen den gesetzlichen Grenzwert. Das heißt: Die Verschärfungen treffen zum Teil auch Landwirte, die in Regionen wirtschaften, wo der Nitratgehalt weit unter den zulässigen Grenzwerten liegt.
Ein Landwirt, auf dessen Flächen seit 2019 die zusätzlichen Auflagen einzuhalten sind, hat nun mit einem Widerspruchs- und Verwaltungsstreitverfahren gegen die durch eine Allgemeinverfügung erlassenen „Roten Gebiete“ in Bayern geklagt. Der Bayerische Bauernverband unterstützt das Musterverfahren..Für Verbände selbst besteht keine Klagemöglichkeit. Die Präsidentenkonferenz des BBV hat deshalb bereits im Herbst 2019 beschlossen, dieses Verfahren im Sinne einer Musterklage zu unterstützen.
Während ähnliche Verfahren in anderen Bundesländern stocken oder die Befreiung von Auflagen vom Gericht abgelehnt wurden, konnte durch das Gerichtsverfahren in Bayern bereits ein erster Teilerfolg erzielt werden: Die Landesanstalt für Landwirtschaft sicherte im konkreten Fall und für den einzelnen Landwirt schriftlich zu, dass Kontrollen und Sanktionen zur Durchsetzung der Auflagen für das „Rote Gebiet“ vorerst ausgesetzt werden.