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Düngeverordnung: NRW verringert rote Gebiete

Bayern
Ulrich Graf
Ulrich Graf
am Montag, 30.03.2020 - 17:01

Über eine neue Binnendifferenzierung hat das Land die "roten Gebiete" auf 19,4 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche reduziert.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am Donnerstag vergangener Woche eine Änderung der Landesdüngeverordnung beschlossen. Dabei geht es in erster Linie um eine neue Abgrenzung der nitratbelasteten Gebiete auf Basis neuer Messungen und Modellierungen.

Gebietskulisse auf Ebene von Feldblöcken skizziert

Auf Basis der Monitoringergebnisse sowie von Modellierungen hat das Umweltministerium in Zusammenarbeit mit dem LANUV eine Binnendifferenzierung in den belasteten und landwirtschaftlich beeinflussten Gebieten vorgenommen und darauf aufbauend eine neue Gebietskulisse skizziert.

Konkret wurden Flächen identifiziert, in denen auch bei Einhaltung der aktuell geltenden Anforderungen der Düngeverordnung eine Überschreitung der Nitratgrenzwerte besteht oder zu erwarten ist und daher zusätzliche Maßnahmen notwendig sind. Die Bewertung und Differenzierung erfolgt auf Feldblockebene. Dadurch werden etwa 90 Prozent aller nitratbelasteten Messstellen abgedeckt.

Im Ergebnis umfasst die betroffene Fläche, auf der über den allgemeinen Regelungsumfang der Düngeverordnung hinausgehender Handlungsbedarf besteht, eine landwirtschaftliche Nutzfläche von insgesamt rund 303.000 ha. Dies entspricht 19,4 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in Nordrhein-Westfalen und 36,6 Prozent der bisherigen Kulisse (nach §13 DüV) der nitratbelasteten sogenannten roten Grundwasserkörper.

Nitratbelasteter Grundwasserkörper geht um 16 % zurück

Ausgangspunkt für die differenzierte Betrachtung der nitratbelasteten Gebiete sind neue Monitoring-Ergebnisse zur Bewertung des chemischen Zustands der Grundwasserkörper.

Laut den Ergebnissen ist der Anteil der nitratbelasteten sogenannten roten Grundwasserkörper in Bezug auf die Fläche Nordrhein-Westfalens von knapp 42 Prozent im Monitoringzyklus der Jahre 2007-2012 auf aktuell knapp 26 Prozent im aktuellen dritten Monitoringzyklus der Jahre 2013-2018 zurückgegangen.

Gießkannenprinzip ade

Die Interessengemeischaft der Schweinhalter Deutschlands hat dies als einen äußerst positiver Schritt bezeichnet. Damit sinke nicht nur der Anteil der nitratbelasteten Grundwasserkörper erheblich. Mit dieser Form der echten Binnendifferenzierung würden Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers jetzt dort greifen, wo es auch relevant sei. Das "Gießkannenprinzip ade" sei ein nachahmenswertes Leitmotto, das sich andere Bundesländer bei dieser Thematik auch geben sollten.