„Wenn künftig für die nicht belasteten Gebiete nicht die gute fachliche Praxis ohne Begrenzung der Wirtschaftsdüngergrenze von 170 kg N/ha gilt, werden wir vor Gericht ziehen“, kündigt Jens Soeken vom LsV Ostfriesland an. Wer die Klage unterstützen will, könne sich für einen geringen Betrag von voraussichtlich 5 Euro beteiligen. Der Verein ist unter der E-Mailadresse postamt@lsv-ostfriesland.de oder auf Facebook zu erreichen.
Düngeverordnung: LsV kündigt Klage an

Der Verein „Land schafft Verbindung Ostfriesland“ strebt eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.