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Auflagen

Düngeverordnung: Landwirte können Stellung beziehen

Düngung
Ulrich Graf
Ulrich Graf
am Montag, 24.02.2020 - 14:03

Die Bundesregierung hat die Öffentlichkeitsbeteiligung "Neue Düngeverordnung" - sogenannte Anhörung zum Umweltbericht der DüVO - gestartet.

Der Bayerische Bauernverband ruft die Landwirte dazu auf, ihre persönliche Betroffenheit durch die Änderung der Düngeverordnung darzustellen und eine betriebsindividuelle Stellungnahme an das Bundeslandwirtschaftsministerium zu senden. Der Verband hat hierzu eine Vorlage erarbeitet, die für Mitglieder hier abgerufen werden kann.

Die Stellungnahmen ist an folgende Adressen zu richten:

  • Per Post: 
    Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
    Referat 711
    Rochusstraße 1
    53123 Bonn
    Stichwort "Umweltbericht"
  • Per Mail mit Betreff "Umweltbericht" an:
    Umweltbericht@bmel.bund.de
  • Als Telefax mit dem Stichwort "Umweltbericht" an:
    0228 99 529 4262

Die Möglichkeit zur Äußerung der betroffenen Öffentlichkeit endet mit Ablauf des 2. April 2020. Der BBV empfiehlt jedoch eine schnellstmögliche Teilnahme bis Mitte März, da aktuell die abschließende Bundesratsberatung zur Novelle der Düngeverordnung bereits für den 3. April vorgesehen ist.

Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist die fachliche Überprüfung der geplanten Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die aus dem Verordnungsentwurf resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt.

Das ist zu beachten

  • Äußerungen ohne Bezug zur Wirkung des Verordnungsentwurfs auf die Umwelt sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung wird das BMEL im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht berücksichtigen
  • Wortgleiche Stellungnahmen werden als eine Eingabe betrachtet.

Ausführliche Infos des Bundeslandwirtschaftsministeriums finden Sie hier.

Die wichtigsten Änderungen der Düngeverordnung sowie die Bewertungen des BBV finden Sie hier im Überblick.