Der Patient hat Juckreiz an mehreren Körperstellen. Ein Arzt würde sich auf die Ursachensuche begeben. Politiker und Juristen scheinen da anders zu ticken. Egal ob Masern, Mückenstich oder mangelnde Hygiene, sie schnüren lieber umfangreiche Pakete mit allem was gegen Juckreiz hilft.
Wenn die Juristen ins Spiel kommen
Dieses Verhalten war auch bei der Düngeverordnung zu beobachten. Dass die Verordnung überhaupt zu einem Fall für Juristen wurde, hat die Bundesregierung sich selbst zuzuschreiben. Nach einigen Fehltritten bei der Umsetzung der Nitratrichtlinie (siehe Hintergrund) wandte sich die EU-Kommission an den Europäischen Gerichtshof und bekam dort Recht.
Auf den Vorwurf der EU-Kommission an die deutsche Nation, sie mache zu wenig, um die EU-Vorgaben umzusetzen, haben die Bundespolitiker nun mit einem Bollwerk geantwortet, mit dem sie sich wohl für alle Zeit von diesem Vorwurf reinwaschen wollen. Gestrickt wurde es nach dem Muster „draufsatteln was geht“. Das gefällt Juristen, weil es den Eindruck vermittelt, der Delinquent tue alles ihm zur Verfügung stehende, um Abbitte zu erhalten.
Sinnfrage unerwünscht
Ob das, was da nun zusammengezurrt wurde, aus fachlicher Sicht überhaupt Sinn macht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Eine Diskussion darüber wollte die Bundesregierung nicht zulassen. Zum einen hatte sie sich selbst gegenüber Brüssel in eine denkbar schlechte Verhandlungsposition gebracht. Zum anderen hätte man sich auf eine gemeinsame Verhandlungsposition einigen müssen. Das ließ ein aussichtsloses Kompetenzgerangel zwischen den beteiligten Ministerien befürchten. Das wollte man vermeiden.
So wurden sinnvolle Verbesserungsvorschläge, beispielsweise durch die Bundesländer oder von Bauernverbänden, durch die Bank abgebügelt. Maßgabe war nur noch den im Raum stehenden Strafzahlungen auszukommen und den eigenen Kopf, also den des Bundes, aus der Schlinge zu ziehen.
Was würde ein Arzt dazu sagen?
So haben wir jetzt eine Düngeverordnung erhalten, bei der sich Juristen austoben durften, die zentrale Frage aber, nämlich was dem Patienten eigentlich fehlt und wie ihm am besten geholfen werden kann, in den Hintergrund getreten ist.
Gesundheit ist bekanntlich eine Domäne von Ärzten. Was würde ein Arzt zu dem auf die schnelle zusammengezimmernten Maßnahmenpaket sagen? Dazu drei Beispiele:
- Einen Übergewichtigen dauerhaft in erheblichem Umfang unterzuversorgen - „Das eine wie das andere ist ungesund. Wir müssen eine dem Bedarf angepasste Ernährung finden“, wäre wohl die Antwort. Übertragen auf die Düngeverordnung hieße das, eine Düngung nach Entzug anzustreben. Da bei dieser Menge die Nährstoffe in der Pflanzenmasse fixiert werden, dürfte das Grundwasser nicht darunter leiden. Mit einer Unterversorgung trifft man primär den Pflanzenaufwuchs. Es wächst also weniger oder die Pflanzen versuchen ihren Stickstoffbedarf aus dem Humus zu beziehen. Dessen Abbau reduziert aber die Bodenfruchtbarkeit und sorgt für das Ausgasen von Kohlendioxid.
- Dem Patienten die doppelte Dosis zu geben - Ein Arzt dürfte die Hände über dem Kopf zusammenschlagen und ausrufen: „Ja habt ihr den Verstand verloren? Schaut euch mal die Nebenwirkungen an!“ Also, ein Andüngen der Kulturen im Herbst zu untersagen und dann im Frühjahr ein so enges Zeitfenster zu setzen, dass man bei denkbar schlechten Bedingungen mit schwerem Gerät aufs Feld muss und dadurch schwerwiegende Strukturschäden am Boden anrichtet, da sind die schädlichen Nebenwirkungen schon gewaltig.
- Möglichst viel auf einmal und zugleich - „Machen wir doch das zuerst, was am meisten Erfolg verspricht“, würde ein Arzt wohl vorschlagen. „Wenn das nicht hilft, können wir immer noch die nächste Therapieform ausprobieren. So bekommen wir heraus, was am besten anschlägt und was man unterlassen kann, weil es wirkungslos ist. Außerdem können wir unterwünschte Wechselwirkungen ausschließen.“
Wer wäre als Arzt in Frage gekommen?
Es hätten zwei sein müssen. Einer, der was von der Landwirtschaft versteht und einer, der Fachmann fürs Grundwasser ist. Die hätten sich zusammensetzen und ein schlüssiges Konzept entwerfen können.
Auf die politische Ebene übertragen, wären das das Bundeslandwirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium gewesen. Aber wer etwas in das Binnenklima zwischen den beiden Behörden hineinfühlt, wird merken, dass es da nicht zum Besten steht.
Der Umgang beider untereinander und mit Brüssel erinnert etwas an ein zerstrittenes Ehepaar, das sich beim Finanzamt gegenseitig Zusatzeinkünfte unterstellt. Was soll der Finanzbeamte machen? Er ist nicht dazu da, um zwischen den beiden zu schlichten, sondern um Steuern zu erheben. Also wird er jede gemeldete Einkunft seiner Aufgabensetzung entsprechend besteuern, egal ob sie tatsächlich erzielt wurde oder nicht. Heraus kommt eine gesalzene Rechnung, die nun andere begleichen sollen.
Hintergrund:
Die EU hat mit der Nitratrichtlinie von 1991 ihre Mitglieder aufgefordert, die Wasserqualität in Europa zu schützen. Um die Entwicklung nachvollziehen zu können, sind die Länder verpflichtet, ein repräsentatives Messstellennetz zu betreiben, das die Qualität des Grundwassers über den Zeitverlauf hinweg abbildet. Es zählt der Trend zum Besseren. Am Rande bemerkt: Nitrat ist ein natürlich vorkommender Stoff. Das Bayerische Umweltministerium nennt einen Wert von bis zu 10 mg/l als vom Menschen weitgehend unbeeinflusst.
Was machen die Deutschen mit den Brüsseler Vorgaben? Sie ignorieren sie weitgehend und errichten ein Belastungsstellenmessnetz, also ein nicht repräsentatives Netz. Die Werte des Belastungsnetzes meldet Deutschland nach Brüssel. 2015 wird dem Land dann das eigene Vorgehen suspekt und es erweitert die Meldungen zur EU-Nitratrichtlinie um Messwerte, die die tatsächliche Lage besser widerspiegeln und im Schnitt deutlich unter den Werten des Belastungsnetzes liegen. Der Nitratbericht von 2016 zeigt dementsprechend eine sprunghafte Verbesserung gegenüber 2012. Aber waren die Zahlen noch vergleichbar? Nein sagte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil von 2018. Die EU-Kommission hatte die Juristen ins Spiel gebracht, nachdem ihr das selbstherrliche Agieren der Deutschen zu viel wurde. Nun lag das Kind im Brunnen. Denn die Bundesregierung kann zum einen keinen Trend zum Besseren belegen, zum anderen hat sie die Warnung erhalten, dass sie nicht konform mit den EU-Regeln agiert.