
Der Landwirtschaftsbetrieb Soeken aus dem ostfriesischen Timmel hat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die Düngeverordnung eingereicht. Damit wird das im März 2020 trotz massiver Bauernproteste novellierte Regelwerk erstmals grundsätzlich in Frage gestellt.
Finanzieller Träger der Beschwerde ist die aus der Treckerbewegung des vergangenen Jahres entstandene LSV Ostfriesland UG. Bundesweit haben die Klage finanziell rund 2.500 LsVler die Klage unterstützt. Die politische Vertretung liegt in den Händen der Interessenorganisation "Freie Bauern".
Beschwerdeführer Jens Soeken bewirtschaftet einen Grünlandbetrieb mit Biogasanlage und Mutterkuhherde auf der ostfriesischen Geest. Mit der Verfassungsbeschwerde will er nicht das berechtigte Ziel des Grundwasserschutzes angreifen, sondern die vielen sinnlosen Bewirtschaftungsauflagen für die weit überwiegende Mehrzahl der bäuerlichen Betriebe, die in natürlichen Kreisläufen arbeitet und deshalb gar keinen Schaden am Grundwasser anrichten kann.
„Wenn der Staat mir vorschreibt, dass ich meine Pflanzen nicht mehr mit meinem eigenen organischen Dünger bedarfsgerecht ernähren darf, ist das ökonomisch und ökologisch falsch und es ist auch rechtlich nicht haltbar;" so der Ostfriese.
Ungerechtfertigter Eingriff ins Eigentum
Sein Rechtsanwalt Dr. Konrad Asemissen, Kanzlei HSA Rechtsanwälte Henschke & Partner in Potsdam, sieht für seinen Mandanten den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt. Danach ist der Gesetzgeber dazu verpflichtet, unterschiedliche Sachverhalte unterschiedlich zu behandel.
"Wo keine Nitratbelastungen vorhanden sind, sind die verschärften Anforderungen an die Ausbringung von Düngemitteln nicht erforderlich", meint der Jurist. Obwohl der Bund die Länder zu einer differenzierten Ausweisung von belasteten Gebieten verpflichtet hat, hält er nach Auffassung des Anwalts an der bundesweiten undifferenzierten Geltung der verschärften Anforderungen fest. "Er greift damit ohne sachliche Rechtfertigung in Eigentum und Berufsfreiheit meines Mandanten ein," begründet Asemissen.
Alfons Josef Wolff, Bundessprecher der Interessengemeinschaft betont, dass mit der Klage die Chance auf eine politische Lösung nicht verbaut sei. Jetzt sei es an der Politik, den Systemfehler zu erkennen und mit dem Berufsstand in einen konstruktiven Dialog zu treten. „Wir wollen eine Düngeverordung, die unser Grundwasser schützt und eine Landwirtschaft nach guter fachlicher Praxis nicht behindert“, so Wolff.