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Fairer Handel

DRV widerspricht Kartellamt

Ulrich Graf
Ulrich Graf
am Donnerstag, 25.03.2021 - 11:21

Nach Ansicht des Raiffeisenverbandes reicht das aktuelle Kartellrecht nicht aus, um faire Bedingungen ausreichend zu gewährleisten.

Raiffeisen

Berlin - Mit Überraschung reagiert der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) auf die Kritik des Bundeskartellamtes an der geplanten Umsetzung der UTP-Richtlinie. Die Praxis habe gerade gezeigt, dass die vorhandenen Regelungen des Kartellrechts nicht ausreichen würden, um faires Handeln hinreichend zu gewährleisten. „Jeder kennt in der Praxis die Fälle, in denen insbesondere bei verderblichen Lebensmitteln Zahlungen hinausgezögert werden oder – wenn es gerade nicht passt – Verträge einseitig storniert werden beziehungsweise Ware ohne Bezahlung einfach zurückgesendet wird“, sagt DRV-Hauptgeschfftsführer Dr. Henning Ehlers.

Diese Fälle würden aus Angst vor Auslistung häufig nicht bis zum Bundeskartellamt vordringen. Daher seien die Verbote unfairer Handelspraktiken zwingend erforderlich und sollten auch für alle Unternehmen gelten. Ehlers: „Wer sich seinem Vertragspartner gegenüber fair verhält, hat durch die Neuregelungen nichts zu befürchten.“

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