Während ein gemeinsamer Antrag von Hessen und Sachsen-Anhalt, die Umschichtung von der Ersten in die Zweite Säule 2021 auf 8,5 % anzuheben, vergangene Woche im Agrarausschuss keine Mehrheit fand, stimmte der Umweltausschuss einem gleichlautenden Antrag mit deutlicher Mehrheit zu.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes sieht vor, den in diesem Jahr geltenden Umschichtungssatz von 6 % auch im nächsten Jahr anzuwenden. Das EU-Recht ermöglicht einen Satz von bis zu 15 %. In der vergangenen Förderperiode galten in Deutschland 4,5 %. In der Übergangsperiode können EU-Staaten den Satz in jedem Jahr neu festgelegen. Der Bundesrat will aller Voraussicht nach am 3. Juli zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen.