Deutschlandweit überschreiten knapp 17 % der Messstellen die von der Nitratrichtlinie zulässigen 50 mg/l, ein Rückgang um rund einen Prozentpunkt gegenüber dem letzten Nitratbericht.
Für den stellvertretenden Generalssekretär des Deutschen Bauernverbandes, Udo Hemmerlich, ist dies ein Beleg, dass die Nitratwerte im Grundwasser sinken und damit die Richtung beim Gewässerschutz stimme. Es werde aber auch deutlich, dass sich Änderungen aufgrund der langen Dauer der Grundwasserneubildung erst allmählich zeigen würden.
Bei Ausweisung der roten Gebiete mit Augenmaß vorgehen
Zudem ist nach Einschätzung von Hemmerling bei der Repräsentativität des Messnetzes weiter kritisch zu hinterfragen, inwieweit die landwirtschaftliche Bewirtschaftung tatsächlich maßgeblich für die Nitratwerte an den Messstellen ist. Diese Frage sei jetzt auch bei der Festlegung der so genannten roten Gebiete nach der neuen Düngeverordnung von großer Bedeutung.
Die Verwaltungen der Länder seien gefordert, die so genannte Binnendifferenzierung deshalb mit Augenmaß und Rücksicht auf die Lebensmittelerzeugung vorzunehmen. Ebenso müsse es Landwirten ermöglicht werden, sich durch einzelbetriebliche Nachweise von den Auflagen zu befreien. Gebiete, in denen kein Handlungsbedarf beim Grundwasserschutz bestehe, dürften nicht mit weiteren Auflagen überzogen werden, so Hemmerling.