Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt. Wieder mal einer von meinen schlauen Sprüchen. Leider trifft er bei den Mehrwertsteuerregelungen in Deutschland zu. Der böse Nachbar ist in diesem Falle Frankreich.
Die Franzosen haben Deutschland bei der EU-Kommission angeschwärzt wegen der hierzulande vorhandenen Möglichkeiten zur Pauschalierung und zur Optierung bei der Umsatzsteuer. Unsere Nachbarn sehen darin eine Wettbewerbsverzerrung. Und nun ist ein Verfahren beim Europäischen Gerichtshof anhängig, ein Verfahren, das bei einem Urteil möglicherweise fatale Folgen für manchen Betrieb haben könnte.
Wird Deutschland verurteilt, dann droht nämlich auch noch ein sogenanntes Beihilfeverfahren. Und das könnte dazu führen, so hört man immer wieder, dass betroffene Betriebe bis zu zehn Jahre Steuernachzahlungen leisten müssten. Man muss kein großer Rechenkünstler sein, um sich auszumalen, was das für einen Bauernhof heißen würde.
Die Fälle, in denen Mehrwertsteuerpauschalierung möglich ist, werden weniger werden, so viel, glaube ich, steht fest. Die Devise wird wohl lauten müssen: Retten, was zu retten ist – vor allem auch im Sinne der kleineren Betriebe.
Wie in vielen anderen Bereichen auch, ist der zusätzliche Aufwand für diese Betriebe nämlich im Verhältnis deutlich höher als für die größeren. Ich muss viele (kleinere) Betriebe eh bewundern, mit welchem Mut und Einsatz, sie ihre Höfe bewirtschaften – weiterbewirtschaften. Aber irgendwann ist halt dann das Maß doch voll.
Gerade in Bayern wäre es schlimm, wenn die Steuer das Fass zum Überlaufen brächte. Schätzungen zufolge sind es im Freistaat rund 16.000 Betriebe, die nach 13 a besteuert werden. Und zwischen 35.000 und 40.000 Betrieben dürften mit der Überschussrechnung arbeiten.