Das heute vom Bundesrat beschlossene Soforthilfepaket für Selbstständige gilt auch für Landwirte. Der Bund will vor allem kleine Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten unterstützen. Sie können bei in den kommenden drei Monaten zwischen 9000 bis 15 000 Euro Zuschuss bekommen, der nicht zurückgezahlt werden muss. Insgesamt sollen die Zuschüsse 50 Milliarden Euro ausmachen.
Nach bisherigem Stand können das Hilfsprogramm nur etwa traditionelle Straußwirtschaften, Zierpflanzenbetriebe oder selbständige Forstarbeiter in Anspruch nehmen. Auch Landwirte mit Ferienzimmer sollen davon profitieren. Bundesagrarministerin Klöckner setzt sich aber dafür ein, die Soforthilfe für alle Landwirte zu öffnen.
Kleinstunternehmen bis zu 5 Beschäftigte bekommen aber nur die Einmalzahlung von 9000 Euro (15 000 Euro bis 10 Beschäftigte), wenn sie über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen. Ebenso muss eine Kreditaufnahme nicht möglich sein. Zudem darf das Unternehmen nicht schon vor dem 11. März 2020 in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sein. Zudem wird der Zuschuss bei der Einkommensteuer gewinnwirksam berücksichtigt.
Ergänzung zur bayerischen Soforthilfe
Nach Wochenblatt-Informationen erhalten Landwirte diese Hilfen auch, trotz des bayerischen Soforthilfeprogramms. Bayern zahlt die Soforthilfe aber nur für nichtlandwirtschaftliche Unternehmenszweige wie Urlaub auf dem Bauernhof oder Angebote zur Gemeinschaftsverpflegung. Das Bundesprogramm soll indes für alle Betriebe offen sein.
Allerdings bekommen Landwirte das Geld aus dem Bundestopf nicht zusätzlich, sondern nur ergänzend bei entsprechendem Bedarf, heißt es. Wer also schon 5000 Euro bayerische Soforthilfe bekommen hat, kann diese maximal auf 9000 Euro aufstocken. Die Anträge sind bei den jeweiligen Bezirksregierungen zu stellen.
Daneben können Landwirte auch vergünstigte Liquiditätsdarlehen der Rentenbank beantragen, wenn das Geld knapp wird.