Berlin - Mit dem umfangreichen Gesetzespaket sollen die Folgen vor allem für Beschäftigte und Kleinselbstständige abgemildert werden, die durch die Corona-Krise signifikante finanzielle Einbußen erleiden.
Um Problemen bei der Saisonarbeit insbesondere in der Landwirtschaft entgegenzuwirken, sollen die Zeitgrenzen für die geringfügige Beschäftigung in Form der kurzfristigen Beschäftigung befristet auf eine Höchstdauer von fünf Monate oder 115 Tage ausgeweitet werden.
In das Arbeitszeitgesetz wird eine Verordnungsermächtigung eingefügt, um arbeitsrechtliche Ausnahmeregelungen zu erlassen. Damit soll die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Gesundheitswesens, der Daseinsvorsorge und der Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern sichergestellt werden.
Landwirtschaft ist systemrelevant
Außerdem sollen die Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte gelockert werden. Bis zu einer Grenze von 44.590 Euro soll, befristet bis zum 31. Dezember 2020, der Zuverdienst nicht zu einer Rentenkürzung führen.
Das Gesetz sieht zudem vor, bei während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommenen Beschäftigungen in systemrelevanten Branchen und Berufen befristet auf die Anrechnung auf das Kurzarbeitergeld teilweise zu verzichten. Dadurch soll ein Anreiz geschaffen werden, auf freiwilliger Basis vorübergehend Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen, wie zum Beispiel in der Landwirtschaft, aufzunehmen.