München Im Gegensatz zum Bund Naturschutz sieht das Bayerische Landwirtschaftsministerium keinen steigenden Trend zu Waldrodungen für Christbaumplantagen. Entsprechend besteht laut Ministerium auch keine Lücke im Waldgesetz und kein Handlungsbedarf.
Nach aktueller Recherche des BUND Naturschutz in Bayern (BN) werden in Bayerns Wäldern Kahlschläge durchgeführt, um Christbaum-Plantagen anzulegen. „Wir kritisieren, dass sich eine intensive Plantagenwirtschaft mit Kahlschlag, Einsatz von Pestiziden und Kunstdüngern in Bayerns Wälder frisst, weil das in Bayern schlicht nicht verboten ist“, so Martin Geilhufe, Landesbeauftragter des BN. Er fordert deshalb eine Waldgesetzänderung, die die Anlage von Christbaum-Plantagen im Wald verbietet.
Waldvorgaben auch Christbaumplantagen
Nach Angaben des Ministeriums gilt auch auf diesen Christbaumplantagen weiterhin uneingeschränkt die allgemeine waldgesetzliche Vorgabe, den Wald sachgemäß zu bewirtschaften. Dies schließe beispielsweise ein Gebot mit ein, Kahlhiebe zu vermeiden. Ebenso seien Mineraldünger, flächiger Bodenbearbeitung oder Befahrung ausgeschlossen. Standortheimische Baumarten sollen dabei angemessen beteiligt sein, so das Ministerium auf Nachfrage des Wochenblatts.
Waldgesetz in Regensburg eingehalten
Aus diesen Vorgaben ergibt sich aus Sicht des Ministeriums eine klare Trennung zwischen in Christbaumplantagen üblicher Bewirtschaftungspraxis und der sachgemäßen Bewirtschaftung von Waldflächen. Die Forstbehörden achteten auf das Einhalten des Waldgesetzes. Dies sei im Übrigen auch den Fällen im Raum Regensburg geschehen, auf die der Bund Naturschutz in seinem Bericht mutmaßlich Bezug nehme, so ein Ministeriumssprecher.
Aus dem Landkreis Regensburg sind laut BN zwei Fälle aktenkundig, die etwa 30 Hektar umfassen. Ein Fall mit Kahlschlag landete schließlich 2016 wegen des anschließenden unerlaubten Zaunbaus vor dem Verwaltungsgericht. Ein anderer Vorgang, bei dem ca. 30 Hektar eines 100 Hektar großen Waldgebietes überwiegend als Christbaum-Plantage bewirtschaftet wurden, konnten die Behörden wegen bestehender Lücken im Waldgesetz nicht verhindern oder ahnden , beklagen die Naturschützer.
Weitere Landkreise in Unterfranken und Oberbayern
Zudem hat der BN mittels Luftbildzeitreihen weitere Landkreise in Unterfranken und Oberbayern ausgemacht. Im Landkreis Main-Spessart sind nach BN-Angaben 11 Waldbereiche im Sinntal nach dem Jahr 2000 kahlgeschlagen und in Christbaum-Plantagen umgewandelt worden. Hier ist eine Waldfläche von 27 Hektar betroffen. Im Landkreis Dachau seien es drei Waldgebiete mit etwa 30 Hektar.
Der Naturschutzverband sieht daher eine Gesetzeslücke. In Bayerns Waldgesetz ist nur die Anlage von Christbaum-Kulturen außerhalb des Waldes genehmigungspflichtig (BayWaldG, Art. 16), doch nicht im Wald selbst. Die im Wald angelegten Christbaum-Plantagen gelten als Wald nach dem Waldgesetz. Für sie gelten dieselben Vorschriften des Waldgesetzes wie für „normale“ Wälder. Diese Vorschriften sind aus Sicht der Naturschützer jedoch „sehr lasch abgefasst bzw. formuliert“.