Die Vorschläge der CDU für eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer haben in der Landwirtschaft Entsetzen ausgelöst. Laut Plan der Christdemokraten sollen künftig auf Schenkungen und Erbschaften einheitlich zehn Prozent Steuer erhoben werden – auch für Betriebsvermögen. Die derzeit mögliche Verschonung von Betriebsvermögen bei Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes soll entfallen.
Hofübergabe ist von Erbschafts- und Schenkungssteuer betroffen
Zahlreiche Bäuerinnen und Bauern haben sich über die Sozialen Medien an das Wochenblatt gewandt, weil sie um die Existenz ihrer Höfe fürchten. Von der Erbschaft- und Schenkungsteuer wäre dann auch die Hofübergabe in der Landwirtschaft betroffen, bei der es sich rechtlich gesehen um eine Schenkung an den Hofnachfolger handelt. Schenkungen zu Lebzeiten und Erbschaften werden bei der Steuer gleich behandelt.
Einheitlich zehn Prozent auf alle Schenkungen
Die Pläne der CDU sind Teil eines neuen Grundsatzprogramms, an dem die Partei derzeit arbeitet. Eine Fachkommission, geleitet vom früheren Gesundheitsminister Jens Spahn, hat dazu laut Medienberichten ein Entwurfspapier erarbeitet. Das derzeitige System der Erbschaft- und Schenkungsteuer sei „zu kompliziert, bürokratisch und anfällig für missbräuchliche Steuergestaltung“, heißt es darin. Die Verfasser des Entwurfs streben daher einen einheitlichen Erbschaftsteuersatz von zehn Prozent an. Dieser soll für das gesamte vererbte Vermögen gelten – auch für Betriebsvermögen. Die derzeit mögliche Verschonung von Betriebsvermögen bei Fortführung des Betriebes soll es nicht mehr geben.
Für das Betriebsvermögen reichen Freibeträge nicht
Wie bisher soll es jedoch persönliche Freibeträge geben. Dadurch solle etwa selbst genutztes Wohneigentum, das innerhalb der Familie weitergegeben würde, ausreichend geschützt werden. Weil diese Freibeträge für Betriebsvermögen viel zu niedrig sind, sollen Betriebsnachfolger und Erben die Steuer auf zehn Jahre zinslos stunden können.
Die Verwirklichung dieser Pläne wäre für die Hofübergabe in der Landwirtschaft ein herber Schlag. Derzeit wird Betriebsvermögen bei der Hofübergabe von der Schenkungsteuer verschont, unter der Auflage, dass der Betrieb mindestens fünf (85 % Befreiung) bzw. sieben Jahre (100 % Befreiung) fortgeführt wird. In dieser Zeit darf das Betriebsvermögen nicht durch Verkäufe oder Umnutzungen geschmälert werden.
Auch Betriebsvermögen soll voll besteuert werden
Bei Wegfall der Verschonungsregelung müssten Landwirte für die Übergabe des Betriebsvermögens zehn Prozent Schenkungsteuer an den Fiskus abführen. Die Schenkungsteuer bemisst sich am Wert des Betriebes, der derzeit noch mit einem vergleichsweise günstigen Verfahren ermittelt wird. Je nach Region und Betriebsform werden pro Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche nur etwa 4000 € bis 6000 € als Wert angesetzt. Darin enthalten sind auch das Besatzkapital und der betrieblich genutzte Teile der Hofstelle. Bei einem Betrieb mit 50 ha ergibt sich also ein Wertansatz von durchschnittlich 250 000 €. Bei einem pauschalen Steuersatz von zehn Prozent würden 25 000 € Schenkungsteuer anfallen, die nach den Plänen der CDU auf zehn Jahre verteilt an den Fiskus abzuführen wären.
Die Folgen der CDU-Pläne für einen Hof mit 50 ha
Eine Schenkungsteuer von 25 000 €, zahlbar auf zehn Jahre, mag für Außenstehende für einen 50 ha-Betrieb verkraftbar erscheinen. Fraglich ist jedoch, ob das günstige Wertermittlungsverfahren bei einer Steuerreform erhalten bliebe. Höhere Wertansätze oder gar der Ansatz des Verkehrswertes wären für die Landwirtschaft unbezahlbar und hätten katastrophale Folgen. Bei einem Verkehrswert von 50 000 €/ha würde sich für den 50-ha-Hof ein Wert von 2,5 Mio. € und eine Schenkungsteuer von 250 000 € ergeben. Eine solche Belastung würde für viele Hofübernehmer das Aus bedeuten, bevor man überhaupt in die Selbstständigkeit gestartet ist.
Finanzminister Linder lehnt CDU-Ideen ab
Bundesfinanzminister Christina Lindner (FDP) hat den Steuerplänen der CDU schon mal eine Absage erteilt: Er sehe auch die Gefahr, dass später der einheitliche Steuersatz von zehn Prozent schleichend erhöht werde, sagte der Minister beim Familienunternehmertag in Berlin. Eigentlich gesunde Betriebe müssten dann im Erbfall das gesamte Eigenkapital abgeben. „Für mich klingt das nicht nach CDU, sondern nach DDR“, meinte Lindner.