Bundesprogramm Wolf verlängert


Ferner wird die Grenze für beihilfefähiges Grünland- oder Dauergrünland von bislang 40 auf 60 ha angehoben. Die Fläche muss sich im Eigentum befinden oder gepachtet sein.
Ferner wird die Grenze für beihilfefähiges Grünland- oder Dauergrünland von bislang 40 auf 60 ha angehoben. Die Fläche muss sich im Eigentum befinden oder gepachtet sein.