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Arbeitsrecht

Wo der Bund beim Mindestlohn nachbessern soll

Josef Koch
Josef Koch
am Dienstag, 15.02.2022 - 11:08

Deutscher Bauernverband und Arbeitgeberverbände bemängeln Referentenentwürfe von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

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Trotz der Forderungen des Deutschen Bauernverbands (DBV) und der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) nach einer gestaffelten Einführung des Mindestlohns von 12 €/h, hält das Bundesarbeitsministerium daran fest, die Erhöhung zum 1. Oktober 2022 einzuführen. Das geht aus dem vorliegenden Referentenentwurf hervor. DBV-Präsident Joachim Rukwied kritisiert massiv die geplante Anhebung auf 12 €.

„Diese Erhöhung verschärft den Wettbewerbsdruck und gefährdet nicht nur die Wirtschaftlichkeit der Unternehmen, sondern verdrängt vor allem den Obst- und Gemüseanbau in europäische Regionen mit niedrigeren Löhnen und Sozialstandards“, warnt er. Die Verbände fordern für die grüne Branche eine zeitliche Verschiebung der Erhöhung sowie eine stufenweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns.
 

Minijobgrenze sol lauf 520 € steigen

Der Präsident des GLFA, Martin Empl, sieht das Eingreifen des Gesetzgebers beim Mindestlohn grundsätzlich kritisch: Die vorgesehene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns sieht er als einen erneuten Eingriff in die Tarifautonomie, die durch das Grundgesetz geschützt ist. „Das lehnen wir grundsätzlich ab. Das Aushandeln von Löhnen ist und bleibt die Aufgabe der Tarifparteien“, so der Arbeitergeberpräsident.

Das Anheben der Minijobgrenze von 450 € auf 520 €/Monat für geringfügig Beschäftigte begrüßen die Verbände. „Die Erhöhung und Dynamisierung war längst überfällig“, so Rukwied. „Damit haben endlich auch Minijobber bei Mindestlohnerhöhungen am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche.“ Als nicht akzeptabel sehen die DBV und GLFA aber die zusätzliche Sozialabgabenlast für Arbeitgeber im sogenannten Übergangsbereich zwischen 520,01 € und 1.600 €, wie sie der Referentenentwurf zur geringfügigen Beschäftigung vorsieht.

Tägliche Arbeitszeiterfassung geplant

Auch die geplante Neuregelung der mindestlohnrechtlichen Arbeitszeitaufzeichnungspflichten lehnen die Verbände entschieden ab. „Eine tägliche elektronische Arbeitszeiterfassung der geringfügig Beschäftigten belaste die Betriebe mit zusätzlichen Kosten, warnt Empl. Da oft die Arbeit nicht auf dem Betriebsgelände beginne und ende, müsste jeder Mitarbeiter mit einem mobilen Erfassungsgerät ausgestattet werden. „Und es ist völlig unklar, wie der Arbeitgeber die korrekte Bedienung kontrollieren soll“, kritisiert der GLFA-Präsident.

Zudem will die Bundesregierung mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen auch dieses Jahr die 70-Tage-Grenze vorübergehend ausweiten. Allerdings erwarten die Verbände eine klarstellende Regelung, wie Arbeitgeber die fehlende Berufsmäßigkeit bei versicherungsfreier kurzfristiger Beschäftigung leichter prüfen können. Die Verbände fordern den Gesetzgeber auf, Maßnahmen zu entwickeln, um die zusätzlich entstehenden Kosten auszugleichen.

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