Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI), übernimmt die Seuchenüberwachung in Nordirland. Dort fehlt nach dem Brexit die entsprechende Behörde. Im Zuge des Brexits sind im Vereinigten Königreich die Zuständigkeiten im Hinblick auf die nationalen Referenzaufgaben der Tierseuchendiagnostik teilweise neu geregelt. Nordirland wird dabei wie ein Mitgliedstaat der EU behandelt. Die Nordiren benötigen damit zwingend entsprechende nationale Referenzlaboratorien für in der EU anzeigepflichtigen Tierseuchen.
Auf Anfrage aus Nordirland zur Unterstützung hat das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (FLI) zugestimmt, die Aufgaben eines Nationalen Referenzlaboratoriums für die Blauzungenkrankheit, die Klassische sowie die Afrikanische Schweinepest für Nordirland seit dem 1. Januar 2021 zu übernehmen. Die Ernennung des FLIs erfolgte mit Schreiben des nordirischen Chefveterinärs R. J. Huey vom 31. Dezember 2020.
Die rechtlichen Grundlagen
Das FLI ist gemäß § 27 Tiergesundheitsgesetz Nationales Referenzlaboratorium (NRL) für über 70 anzeigepflichtige Tierseuchen und meldepflichtige Tierkrankheiten. Auf dieser gesetzlichen Grundlage können auch Aufgaben eines Referenzlaboratoriums eines anderen Mitgliedstaates der EU, eines Drittlandes oder einer internationalen Organisation wahrgenommen werden.
Die Referenzlaboratorien klären Verdachtsfälle ab, beraten die Veterinärbehörden der Bundesländer und führen Ringversuche oder ähnliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Tierseuchendiagnostik in Deutschland durch. Dabei veröffentlicht das FLI eine Sammlung amtlicher Verfahren zur Probennahme und Untersuchung auf anzeigepflichtige Tierseuchen (Methodensammlung) sowie den Tiergesundheitsjahresbericht. Alle Referenzlaboratorien sind von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) nach ISO/ IEC 17025 zugelassen.