Nicht gerechtfertigt sind nach Einschätzung der beiden Agrarökonomen Prof. Alfons Balmann und Prof. Martin Odening gesetzgeberische Maßnahmen, um landwirtschaftliche Bodenmärkte stärker zu regulieren. Weder mit Hinweisen auf eine vermeintliche Marktmacht noch auf hohe Flächenkonzentrationen ließen sich solche Eingriffe derzeit begründen, so die Wissenschaftler in einer Veröffentlichung der Forschungsgruppe FORLand. Erst vergangene Woche hat der Bundesrat die Anteilskäufe (share deals) im Grundsteuergesetz verschärft.
Um das Entstehen von Marktmacht auf landwirtschaftlichen Bodenmärkten zu verhindern, schlagen Balmann, Direktor des Leibniz-Instituts für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien (IAMO) in Halle und Odening, Leiter des Fachgebiets Allgemeine Betriebslehre des Landbaus an der Berliner Humboldt-Universität, vor, Kauf- und Pachtmärkte transparenter zu machen. Erreicht werden könne dies über das Durchsetzen der Anzeigepflicht von Pachtverträgen, da Verhandlungsmacht überlegener Marktakteure häufig aus Informationsvorsprüngen gegenüber anderen Marktteilnehmern resultiere.
Ebenso ist nach deren Meinung der Anteilserwerb an Unternehmen mit Bodeneigentum offen zu legen. Daneben empfehlen die beiden Wissenschaftler Absprachen oder Nötigungen bei der Abgabe von Preisangeboten oder -forderungen zu bestrafen da dies den Wettbewerb auf den Bodenmärkten einschränke.
Wissenschaftler kritisieren zu viel Ideologie in Politik
In ihrer Studie im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums kritisieren Balmann und Odening die Gesetzesinitiativen einiger Bundesländer scharf. Es stehe zu befürchten, „dass staatliche Institutionen versuchen, auf der Basis ideologischer Vorstellungen Entscheidungen über den Zugang zum Boden zu treffen, anstelle von Unternehmen, die sich an der Wirtschaftlichkeit orientierten. In den Gesetzentwürfen und Leitbildern werde eine Reihe von Begriffen wie „Preismissbrauch“, „marktbeherrschende Stellung“, „ungesunde Bodenverteilung“ sowie „breite Streuung des Bodeneigentums“ zwar umfänglich verwendet, jedoch nur sehr vage definiert und kaum begründet.
Die Autoren bestätigen: Marktmacht kann ein Marktversagen hervorrufen und zu Wohlfahrtsverlusten führen. Allerdings könne Marktmacht auf Bodenmärkten nur lokal auf den jeweiligen dezentralen Teilmärkten empirisch gemessen werden. Regional differenzierte Analysen lägen bislang jedoch nicht flächendeckend vor. Gleichzeitig lieferten die Konzentration von Flächenbewirtschaftungen oder Bodeneigentum sowie darauf aufbauende wissenschaftliche Analysen von Preiseffekten bislang keinen Hinweis auf eine Bodenmarktmacht in größerem Umfang. Ebenfalls nicht belegt ist den Wissenschaftlern, dass steigende Bodenpreise auf die Konzentration von Eigentums- und Bewirtschaftung zurückzuführen sind.