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Bodenmarkt

Bodenpreise: Grünen wollen in Bayern einen Preisdeckel

Josef koch
Josef Koch
am Freitag, 15.07.2022 - 08:48

Fraktion bringt dazu einen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Vorkaufsrecht für Landwirte soll gestärkt werden.

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Am kommenden Dienstag (19.7.) dürfte es im Landtag eine interessante Debatte um Bodenpreise und Bodenmarkt geben. Denn die Grünen bringen dazu einen Gesetzesentwurf ein. Der soll verhindern, dass die Bodenpreise in Bayern weiter ansteigen und immer mehr Flächen an außerlandwirtschaftliche Investoren abwandern. Landwirte sollen so beim Bodenkauf mehr Vorrang bekommen.

Die Grünen befürchten, dass außerlandwirtschaftliche Investoren künftig in Bayern stärker Agrarflächen als Spekulationsobjekte für sich entdecken. In den nächsten Jahren erwarten sie nicht nur vermehrt Hofübergaben, auch etliche Höfe könnten die Bewirtschaftung wohl auch komplett aufgeben. Hintergrund sei die starke Babyboomer-Generation, die auch in der Landwirtschaft vertreten ist, so die Grünen.

Studie zum Bodenmarkt steht noch aus

Gleichzeitig hat das Landwirtschaftsministerium einer Studie zum bayerischen Bodenmarkt beauftragt. Sie sollte ursprünglich in diesem Frühjahr fertig sein, doch wie das Ministerium gegenüber dem Wochenblatt mitteilte, verschiebt sich die Veröffentlichung bis nach der Sommerpause. Aufgrund der großen Datenmenge und der komplexen Zusammenhänge konnte sie laut Ministerium bisher noch nicht abgeschlossen werden, so die Begründung. Die Studie hat unter anderem das Ziel, Vorschläge zu erarbeiten, wie Landwirte einen besseren Zugang zum Bodenmarkt erhalten können, zu akzeptablen Kauf- und Pachtpreisen.

Da die Studienergebnisse noch ausstehen, könnte es passieren, dass der Gesetzesentwurf der Grünen im Landtag scheitern wird.

Bei einer Sachverständigenanhörung im Agrarausschuss im Frühjahr 2021 wurde bereits deutlich, dass es schon eine Reihe von gesetzlichen Regelungen gibt, die die zuständigen Behörden oft nicht konsequent anwenden, wie das Vorkaufsrecht für Landwirte oder die Meldepflicht von Pachtverträgen. So kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass außerlandwirtschaftliche Investoren geschickt das Vorkaufsrecht umgehen können.

Das sieht der grüne Gesetzesentwurf vor

Folgende Maßnahmen wollen die Grünen per Gesetz geregelt haben.

  • Das Vorkaufsrecht von Landwirtinnen und Landwirten gilt unabhängig vom Kaufpreis. Die Fristen für einen Verkauf werden auf drei Monate erhöht.
  • Kauf- und Pachtpreise werden auf maximal 20 Prozent über dem ortsüblichen Niveau gedeckelt.
  • Anteilskäufe, sogenannte „Share Deals“, werden verhindert.
  • Das Vorkaufsrecht obliegt einem gemeinnützigen Siedlungsunternehmen, falls sich kein aufstockungswilliger Betrieb findet.
  • Die „doppelte“ Erhebung der Grunderwerbssteuer wird größtenteils abgeschafft.
  • Die Grenze bei Anteilskäufen wird auf 50 Prozent abgesenkt.
  • Eine Anzeigepflicht von Verkäufen und Verpachtungen ab ein Hektar wird eingefordert.

Hintergrund

Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 sind die Bundesländer aufgefordert, das Bodenrecht in die Landesgesetzgebung zu überführen. So hat Baden-Württemberg diese Vorgabe bereits seit längerem umgesetzt. Anfang Juli 2022 hat Niedersachsen das Bodenrecht verschärft, damit Landwirte einen besseren Zugang zum Bodenmarkt erhalten.

In Art. 163 der Bayerischen Verfassung werden in Abs. 3 die ursprünglichen Verhältnisse in der Landwirtschaft thematisiert, nämlich dass „das bäuerliche Eigentum an Grund und Boden gewährleistet [wird]“, also dass Grund und Boden in der Hand von Landwirtinnen und Landwirten sind und verbleiben sollen.

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