
Die Anteilskäufe von außerlandwirtschaftlichen Investoren (Share Deals) werden erschwert. Der Bundesrat hat heute Änderungen im Grunderwerbssteuergesetz beschlossen. Die Änderungen greifen ab 1. Juli 2021.
Um solche Share Deals einzudämmen, wird die bisherige 95-Prozent-Grenze in den Ergänzungstatbeständen des Grundsteuergesetzes auf 90 Prozent abgesenkt. Zudem führt der Gesetzgeber diese Grenze auch für den Anteilseignerwechsel von mindestens 90 Prozent bei Kapitalgesellschaften ein. Gleichzeitig müssen die neuen Minderheitsgesellschafter die Anteile zehn statt fünf Jahre halten. Die Grunderwerbssteuer fällt an, wenn innerhalb von zehn Jahren mehr als 90 Prozent der Anteile an einer Immobilien-Gesellschaft den Eigentümer wechseln. Die Ersatzbemessungsgrundlage auf Grundstücksverkäufe wird auch im Rückwirkungszeitraum von Umwandlungsfällen angewendet. Die so genannte Vorbehaltsfrist wird auf 15 Jahre verlängert.
Doppelte Grunderwerbssteuer nicht abgeschafft
Die Agrarministerin Prof. Claudia Dalbert (Bündnis90/Die Grünen) aus Sachsen-Anhalt hält die Absenkung der Grenze als unwirksam. "Das wird den Ausverkauf der landwirtschaftlichen Flächen an Investoren und die Konzentration des Bodens in Händen von Nicht-Landwirten nicht verhindern", prophezeite sie im Bundesrat. Sie forderte, die Grenze am 75 Prozent senken, damit die Grunderwerbssteuerpflicht früher ausgelöst wird. Ebenso monierte sie, dass der Bund die doppelte Grunderwerbssteuer beim Geltendmachen des Vorkaufsrechts durch Siedlungsgesellschaften nicht abgeschafft habe. Das benachteilige Landwirte bei Bodenkäufen über Landsiedlungsgesellschaften weiterhin.
Die beiden Maßnahmen sollten in der kommenden Legislaturperiode umgesetzt werden, so Dalberts Forderung. "das gehört in den Koalitionsvertrag der neuen Regierung", verlangt die Agrarministerin. Möglicherweise sind dann die Grünen in der Regierung und können sich gleich um die Aufgaben kümmern.
So funktioniert die Umgehung
Der Bund will mit der Verschärfung Anteilskäufe verhindern, bei denen bewusst nur bestimmte prozentuale Geschäftsanteile veräußert werden, um die Grundsteuer zu umgehen. Investoren kaufen nicht direkt ein Grundstück einschließlich Gebäude, sondern die Anteilsmehrheit eines Unternehmens, die bisher kleiner als 95 Prozent sein musste. Häufig werden zu diesem Zweck eigens Unternehmen gegründet.
Hierdurch entstanden den Ländern erhebliche Steuerausfälle. So konnten Investoren bisher bis zu 94,9 Prozent an einer Gesellschaft erwerben, ohne Grunderwerbssteuer zahlen zu müssen. Ihre Beteiligung konnten sie dann nach fünf Jahren auf 100 Prozent erhöhen. Dabei war nur der aufgestockte Anteil steuerpflichtig.