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Bodenpolitik

Bodeneigentumsgesetz: Kein Ende von Spekulation und Preistreiberei

Ackerland Traktor Bodeneigentum
Jürgen Umlauft
am Montag, 30.01.2023 - 15:00

Landtagsfraktion der Grünen scheitert in Bayern mit ihrem Entwurf für ein Bodeneigentumsgesetz.

Die Grünen sind im Landtag mit ihrem Plan zur Einführung eines landwirtschaftlichen Bodeneigentumsgesetzes für Bayern gescheitert. In der Schlussabstimmung votierte lediglich die SPD mit den Grünen. Ziel des Gesetzentwurfs war eine Begrenzung der Kauf- und Pachtpreise auf ein Niveau, das mit landwirtschaftlicher Produktion noch gewährleistet werden kann. Konkret sollten die Preise auf maximal 20 Prozent über dem ortsüblichen Niveau gedeckelt werden. Im bayernweiten Durchschnitt hatten sich die Preise seit 2010 mehr als verdoppelt. Durch neue Regularien sollte zudem der Zugang von außerlandwirtschaftlichen Investoren auf bäuerlichen Grund und Boden erschwert werden. Gelingen sollte dies unter anderem durch Vorkaufsrechte für Landwirte, Kommunen und gemeinnützige Siedlungsunternehmen.

Nuztfläche geht verloren

Die Grünen-Agrarpolitikerin Gisela Sengl erklärte, man brauche neue staatliche Eingriffe in die Preisbildung, damit aktive Landwirte die Chance behielten, landwirtschaftliche Flächen zu erwerben. Vor allem in Oberbayern würden die Preise zunehmend von der Zahlungsbereitschaft von Investoren bestimmt. Dadurch gehe agrarische Nutzfläche in Bauernhand mehr und mehr verloren. "Der Bodenmarkt ist in Schieflage", sagte Sengl. Die aktuelle Entwicklung sei auch ein Verstoß gegen Artikel 163 der Bayerischen Verfassung, wonach Bauernland seiner Zweckbestimmung nicht entfremdet werden solle und der Erwerb von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden nicht nur der Kapitalanlage dienen dürfe. Der CSU warf Sengl vor, sich mit ihrer Ablehnung des Gesetzentwurfes für das "finanzielle Wohlergehen von Bodenspekulanten" und nicht für das der Bauern einzusetzen.

Gesetzentwurf: Mogelpackung

Dem widersprach Wolfgang Fackler (CSU). "Wir haben das Wohl der Bauern im Blick, brauchen aber ein differenziertes Vorgehen, das auch rechtlich sauber ist", betonte er. Der Gesetzentwurf der Grünen sei "in weiten Teilen eine Mogelpackung", weil er die aufgezeigten Probleme nicht löse. Zum einen werde in Eigentumsrechte eingegriffen, zum anderen drohe in Bayern keine Kapitalisierung des Bauernlandes. Noch immer seien 95 Prozent der Fläche in der Hand natürlicher Personen und nicht von Kapitalinvestoren. Fackler sprach sich für mehr Transparenz bei der Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen und die konsequente Anwendung vorhandener Regeln wie der bislang nur selten angewandten Preismissbrauchsklausel aus. Die Vorkaufsrechte für Kommunen und Siedlungsgesellschaften sah Fackler kritisch.

Gesetzliche Regelung sinnvoll

Als "Machwerk für Übergriffigkeit der Bürokratie" bewertete Andreas Winhart (AfD) den Gesetzentwurf. Er verfolge zudem falsche Ansätze, wenn er in Eigentumsrechte der Bauern eingreife, den Kommunen beim Flächenerwerb "Narrenfreiheit" einräume und den Kauf durch Naturschutzverbände privilegiere. Die Vorlage der Grünen sei ein "Enteignungs- und Entrechtungsgesetz für Landwirte". Christoph Skutella (FDP) urteilte, der Gesetzentwurf eigne sich nicht dafür, Agrarflächen für Landwirte zu sichern und die Problematik der Flächenkonkurrenz zu entschärfen. Er plädierte für Klarstellungen in der Landesplanung und die konsequente Anwendung vorhandener Regeln. Leopold Herz (Freie Wähler) hielt eine bayernweite gesetzliche Regelung für nicht sinnvoll, da die regionalen Unterschiede bei den Bodenpreisen sehr groß seien. Unterstützung für die Grünen kam von Ruth Müller (SPD). Bäuerlicher Grund und Boden dürfe nicht zum Spekulationsobjekt werden, betonte sie. Die Vorlage der Grünen könne dafür sorgen, dass Bauernland in Bauernhand bleibe.