Nach dem Beschluss des Bundestags in der Nacht zum Freitag (21.5.) wird bis 2030 die Treibhausgasminderungsquote für Kraftstoffe von sechs auf 25 Prozent ansteigen. Damit müssen Mineralölunternehmen künftig deutlich mehr erneuerbare Energien einsetzen, um ihre CO2-Emissionen zu senken. Mit dem Beschluss verbannt Deutschland zudem ab 2023 Biokraftstoffe auf Basis von Palmöl aus dem Tank. Neben starken Anreizen für den Einsatz grünen Wasserstoffs und die Förderung von Ladesäulen will Deutschland künftig vor allem fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus Abfall- und Reststoffen gewonnen werden, gefördert werden.
Gedeckelt bleibt aber der Einsatz von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln. Die bisherige Obergrenze von 4,4 Prozent ist für die kommenden Jahre bleibt aber unverändert. Bundesumweltministerin Svenja Schulze begrüßt den eingefrorenen Status Quo „Es ist nicht hinnehmbar, für Biosprit Wälder zu roden und Natur zu zerstören“, so die Umweltministerin. Bereits Ende vergangenen Jahres hat sie die Rapsanbauer für Hunger und Treibhausgase verantwortlich gemacht. Derzeit beträgt der Anteil, gemessen an der Energie, rund 3,8 Prozent. Durch den Ausschluss von Palmöl ist dennoch eine anhaltend gute Nachfrage nach Raps wahrscheinlich.
Allerdings zeigen wissenschaftliche Studien, dass der Effekt der Landnutzungsänderungen durch derartige Biokraftstoffe deutlich überschätzt wird.
Mehr Chancen für Biokraftstoffe aus Stroh und Gülle
Innerhalb der THG-Quote soll der Anteil von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus beispielsweise Stroh und Gülle von derzeit nahe null auf mindestens 2,6 Prozent bis 2030 steigen. Die Verwendung dieser Rohstoffe ist laut Bundesumweltministerium nachhaltig. Daher werde er oberhalb der für die einzelnen Jahre vorgegebenen Mindestmengen zusätzlich mit einer doppelten Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert. Biokraftstoffe aus Altspeiseölen und erstmals auch tierische Abfallstoffen können bis zu einer festen Obergrenze angerechnet werden.
„Deutschland wird mit dem Beschluss zum Vorreiter bei den erneuerbaren Energien im Verkehr. Wir gehen mit den neuen Quoten für klimafreundliche Kraftstoffe und erneuerbare Energie im Verkehr weit über die EU-Vorgaben hinaus“, freut sich Schulze.
Parlament bessert Schulzes Entwurf deutlich nach

Allerdings wurde Schulzes Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren stark überarbeitet und nachgebessert, wie die Ufop-Grafik zeigt. Die Union Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (Ufop) sieht ihr Ziel erreicht, der heimischen Landwirtschaft und der Biokraftstoffwirtschaft mittelfristig mehr Planungssicherheit zu ermöglichen und gleichzeitig neuen Optionen wie Biokraftstoffen aus Reststoffen, synthetischen Kraftstoffen sowie Wasserstoff durch einen technologieoffenen Ansatz Chancen für den Markteintritt einzuräumen.
Nachhaltig zertifizierte Biokraftstoffe Biokraftstoffe unterliegen aber nicht der in den kommenden Jahren steigenden CO2-Bepreisung fossiler Kraftstoffe, nennt die Ufop einen weiteren Vorteil. Der jeweilige Beimischungsanteil reduziere daher die zusätzliche Verteuerung, die in Zukunft aufgrund der stetig steigenden CO2-Bepreisung fossiler Kraft- und Brennstoffe zu erwarten sei. Allerdings gebe es den Umweltschutz nicht zum Nulltarif, so die Ufop. Auch die Preise für Biokraftstoffe unterliegen wie fossile Kraftstoffe oder erneuerbaren Strom den Marktgegebenheiten.
EU-Vorgaben deutlich übertroffen
Mit der Gesetzesnovelle setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr um (RED II). Diese gibt den Mitgliedsstaaten vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien bis ins Jahr 2030 auf mindestens 14 Prozent am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor steigen muss. Deutschland wird mit dem Beschluss des Bundestags diese EU-Vorgaben deutlich übertreffen und den Anteil von derzeit 10 Prozent auf rund 32 Prozent erhöhen. Dies geschieht über die Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) im Bundesimmissionsschutzgesetz.
Mit der THG-Quote werden Mineralölunternehmen verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Dazu können sie etwa grünen Wasserstoff, erneuerbar erzeugten Strom oder Biokraftstoffe einsetzen. Laut der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesnovelle steigt die Minderung von zuletzt 6 Prozent im Jahr 2020 bis 2030 schrittweise auf 25 Prozent.