Die Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“ fordert in einem Schreiben Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf, die Beibehaltung der Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe in Brüssel zu beantragen. Der Steuernachlass gilt für Biokraftstoffe, die in der Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden.
In dem Schreiben heißt es: „Die steuerliche Begünstigung von Biodiesel und Pflanzenöl nach § 57 Energiesteuergesetz stellt die entscheidende Voraussetzung dar, um Land- und Forstwirten einen ökonomischen Anreiz für den Einsatz von Biokraftstoffen und Landtechnikunternehmen das nötige Vertrauen für die Freigabe und Zertifizierung der Motoren zu geben.“
Weniger Treibhausgase möglich
Nach Einschätzung der Verbändeallianz kann der Biokraftstoffeinsatz in der Land- und Forstwirtschaft „vergleichsweise schnell“ zu einem Treibhausgasminderungspotenzial von etwa 3 Mio. t CO2 führen und ist zudem als Ergebnis der Nachhaltigkeitszertifizierung exakt kalkulierbar.
Dieser Beitrag kann auf die Treibhausgasminderungsverpflichtung der Landwirtschaft gemäß Klimaschutzgesetz angerechnet werden. Derzeit verursacht der Energieeinsatz in der Landwirtschaft rund 6 Mio. t Treibhausgase.
Neue EU-Richtlinie erlaubt Steuerentlastung
Hintergrund für das Schreiben sind die neuen Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL). Diese ermöglichen die steuerliche Begünstigung nachhaltiger Biokraftstoffe, bei Einhalten der Nachhaltigkeitskriterien der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Die bisherige Steuerbegünstigung ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen und bedarf jetzt auf Grundlage der neuen KUEBLL umgehend einer Anschlussregelung.
Die Steuerbegünstigung wird mit dem sogenannten Agrardieselverfahren praktisch umgesetzt. Die Betriebe erhalten die vorausgezahlte Energiesteuer im Folgejahr bisher in vollem Umfang von 45 Cent/l zurückerstattet.
Plattform für höheren Fördersatz bei Umrüstung
Zudem spricht sich die Branchenplattform in ihrem Schreiben an Özdemir dafür aus, die Fördermöglichkeiten der „Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“ für die Umrüstung und Anschaffung von Landmaschinen zur Nutzung von Biokraftstoffen zu erhöhen.
Der Fördersatz von 40 % ist aus Sicht der Bioenergieverbände mit Blick auf die Biokraftstoffumstellung allerdings zu gering, um Landwirte tatsächlich in nennenswerter Zahl zum Umstieg auf klimafreundliche Antriebe zu bewegen. Mit Blick auf den Förderumfang sieht die Branchenplattform die Höhe des Etats von 48 Mio. € für das Programm als nicht ausreichend an, um den kurzfristig erforderlichen Klimaschutzbeitrag erzielen zu können.