Nach dem die Bundesländer vergangene Woche das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote durchgewunken haben, hat das Bundeskabinett heute (22.9.) die entsprechende Änderung der Bundesimmissionsschutzverordnung beschlossen.
Danach werden in Deutschland ab 2023 keine Biokraftstoffe mehr aus Palmöl gefördert. Anstelle des Palmöls fördert der Bund künftig fortschrittliche Biokraftstoffe aus Abfall- und Reststoffen über eine Mindestquote. Diese Quote steigt stufenweise auf 2,6 Prozent bis 2030 an. Fortschrittliche Biokraftstoffe werden zum Beispiel aus Reststoffen wie Stroh und Gülle gewonnen. Die Verwendung dieser Rohstoffe ist laut BMU nachhaltig und wird oberhalb der für die einzelnen Jahre vorgegebenen Mindestmengen zusätzlich mit einer doppelten Anrechnung innerhalb der THG-Quote gefördert. Biokraftstoffe aus Altspeiseölen und erstmals auch tierische Abfallstoffen können bis zu 1,9 Prozent angerechnet werden.
Der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermitteln, wie Biodiesel oder Bioethanol, an der Treibhausgasminderungs-Quote hingegen darf die Obergrenze von 4,4 Prozent nicht überschreiten.
Schulze: Keine Moortrockenlegung für Biosprit
Für Bundesumweltministerin Svenja Schulze leisten klimafreundliche Kraftstoffe einen wichtigen Beitrag für mehr Klimaschutz im Verkehr. „Doch was gut fürs Klima ist, darf nicht der Umwelt schaden. Daher verbannt Deutschland Palmöl ab 2023 aus dem Tank. Denn für Biosprit Wälder zu roden, Moore trockenzulegen und Natur zu zerstören ist nicht hinnehmbar“, so die SPD-Ministerin. Grundsätzlich seien Agrarflächen begrenzt, weshalb auch der Anteil von Biokraftstoffen aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen insgesamt nicht weiter anwachsen solle, begründet Schulze den Deckel für Biodiesel oder Bioethanol.
Laut Schulze schonen Kraftstoffe aus Gülle und Stroh oder altem Frittierfett dagegen natürliche Ressourcen und senken den CO2-Ausstoß der zugelassenen Fahrzeuge.
Strom für E-Autos zählt dreifach
Des Weiteren sieht die heute beschlossene Verordnung vor, den direkten Einsatz von Strom in Elektroautos mit einer dreifachen Anrechnung innerhalb der THG-Quote zu fördern. Dadurch wird die Mineralölwirtschaft am Betrieb der bundesweiten Ladeinfrastruktur beteiligt werden.
Aktuell ist der Betrieb von Ladesäulen im Durchschnitt noch mit erheblichen Verlusten für die Betreiber verbunden und der Ausbau wird noch stark über Steuergelder finanziert. Die Mehrfachanrechnung führt laut BMU hier zu erheblichen Verbesserungen, weil die Ladesäulenbetreiber die getankten Strommengen – aus dem privaten wie dem öffentlichen Bereich – künftig für die Anrechnung auf die THG-Quote attraktiver vermarkten können.
Grüner Wasserstoff zweifach anrechenbar
Bereits mit dem Gesetz wurde die neue Förderung von grünem Wasserstoff in Raffinerien als Erfüllungsoption beschlossen. Da in Raffinerien derzeit nur Wasserstoff aus fossilen Quellen eingesetzt wird, führt der Einsatz grünen Wasserstoffs zu Treibhausgasminderungen bei Kraftstoffen für alle Verkehrssektoren. Außerdem wird der Einsatz von grünem Wasserstoff im Straßenverkehr und in Raffinerien über eine doppelte Anrechnung vorangetrieben. Für den Luftverkehr schreibt das Gesetz eine Mindestquote für flüssige Kraftstoffe aus Ökostrom (Power-to-Liquid, PtL) in Höhe von 0,5 Prozent vor (ab 2026), die bis 2030 schrittweise auf zwei Prozent steigt.
Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts wird die Verordnung voraussichtlich im Oktober verkündet und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Spätestens 2024 ist eine Überprüfung von Gesetz und Verordnung vorgesehen.