Für die Waldbauern brachten die Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament zur Erneuerbare Energien Richtlinie (RED III) erfreuliche Ergebnisse. Für Biogasbauern trifft das jedoch nicht zu. Offenbar ist den Verhandlern ein schwerwiegender Fehler unterlaufen, mutmaßt Horst Seide, Präsident des Fachverbandes Biogas. Die Folgen könnten dramatisch sein. „Viele Biogasanlagen könnten aufgrund überbordender Bürokratie frühzeitig vom Netz gehen“, warnt Seide. Dabei will die Brüssel mit den Richtlinie den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent im europäischen Energiemix steigern, am besten gar auf 45 Prozent. Laut EU-Kommission ist das eine Verdoppelung des derzeitigen Anteils von rund 22 Prozent. Bisher liegt das Ziel für 2030 bei 32 Prozent.
Was ist passiert?
Nach dem Trilog-Kompromiss sollen ab 2026 alle Biogasanlagen ab einer Feuerungswärmeleistung von 2 Megawatt, die mindestens 15 Jahre in Betrieb sind, Treibhausgaseinsparungen von 80 Prozent nachweisen. Nur dann könne sie unter anderem auch eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten.
Für Seide ist das Einführen von Treibhausgaskriterien für Bestandsanlagen ein „Schlag ins Gesicht“ für Biogasbauern. So fehlten derzeit noch praxisgerechte Berechnungswege, die Anforderungen für Bestandsanlagen seien zu ambitioniert und die Übergangsfristen viel zu kurz.
Wo bleibt der Vertrauensschutz?
Der Biogaspräsident sieht mit dieser Entscheidung den Bestands- und Vertrauensschutz der Anlagenbetreiber gefährdet. Zudem passt sie auch nicht zu den Zielsetzungen der EU-Kommission. Sie gab ja das Ziel aus, die Biogaserzeugung zu steigern. Seide warnt, „Brüssel setzt die Axt am Anlagenbestand an. Auch für die Investitionssicherheit und zukünftige Investitionsbereitschaft in erneuerbare Energien leistet die EU damit einen Bärendienst.“
Für den Fachverband Biogas ist es in keinster Weise nachvollziehbar, dass Bestandsanlagen höhere Anforderungen als Neuanlagen erbringen müssen. Deutschland sollte auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass das mögliche Versehen behoben wird und Bestandsanlagen ebenfalls erst ab 2036 umfassende Auflagen erfüllen müssen, fordert er daher.
Was kann die Ampel tun?
Die Bundesregierung müsse, fordert Seide, in der Umsetzung der RED III jetzt dafür sorgen, dass es nicht zum Kahlschlag bei Biogasanlagen kommt. Er schlägt beispielsweise ausreichend Flexibilität bei der Berechnung und zusätzliche Standardwerte vor sowie Nachweisverfahren auf ein Minimum zu beschränken und ausreichend Übergangsfristen zu gewähren.