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Erneuerbare Energie

Biogas: Habeck korrigiert seine Abschöpfungspläne

Habeck-Robert-Rede
Josef koch
Josef Koch
am Donnerstag, 03.11.2022 - 08:44

Bioenergieverbände fordern Biogasanlagen komplett zu befreien.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck scheint bei der Abschöpfung von Strommarkterlösen einzulenken. Wie das Hauptstadtbüro Bioenergie berichtet, soll die Abschöpfung bei Betreibern von Biogasanlagen nun rückwirkend erst ab September 2022 erfolgen, statt wie ursprünglich geplant ab März 2022.

Offenbar um weitere Diskussionen um die Höhe der Abschöpfungsschwelle zu vermeiden, hat Habecks Wirtschaftsministerium (BMWK) nun die Höhe offengelassen. Ursprünglich sollte die Schwelle bei 18 Cent/kWh plus 3 Cent/kWh betragen. Mitte November soll das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzesentwurf verabschieden.

Gewinnzuschlag von 6 Cent/kWh reicht nicht

Kürzlich forderte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, den Gewinnzuschlag für Biogasanlagen auf mindestens 6 Cent/kWh. Aus Sicht des Biogasfachverbands sind die Kosten bei Biogasanlagen aber um deutlich mehr als 6 Cent/kWh gestiegen.

Nach Auffassung von Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, lassen die Vorschläge der Bundesregierung die entscheidende Frage offen: Wie viel der Strommarkterlöse darf ein Anlagenbetreiber behalten? „Dass die Frage nach der Höhe der Obergrenze offengelassen wird, zeigt, dass die Bundesregierung sich in diesem Punkt nicht angreifbar machen möchte, aber nicht, dass der Bioenergiebranche die nötige Luft zum Atmen gelassen wird“, so Rosteck. Sie fordert, die Stromerzeugung aus Biomasse vollständig von der Erlösabschöpfung zu befreien.

Investitionspläne von 400 Mio. € liegen auf Eis

Eine rückwirkende Abschöpfung von Erlösen lehnt die HBB-Leiterin weiterhin rigoros ab. Bereits die Ankündigung einer rückwirkenden Abschöpfung im Oktober hat nach einer Umfrage des Fachverband Biogas e.V. dazu geführt, dass allein in der Biogasbranche Aufträge mit einem Investitionsvolumen von rund 400 Millionen Euro eingefroren oder ganz storniert wurden und für 2023 geplante Investitionen von mindestens 500 Millionen Euro neu überdacht werden.

Ebenso halten die Bioenergieverbände den Ansatz, 90 Prozent aller Erlöse abzuschöpfen, die Anlagen durch eine flexible Fahrweise zusätzlich erzielen können, aus energiewirtschaftlicher Sicht „für völlig kontraproduktiv und unsinnig“.

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