München Bayerns Bauern können aufgrund der hohen Energiekosten auf weitere Hilfen hoffen. Das Bayerische Kabinett an am Dienstag dieser Woche Eckpunkte für ein bayerisches Landesprogramm zur Umsetzung der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe (EHFH) für kleine und mittelständische Unternehmen beschlossen. Es gilt auch für Landwirte. Das Land zahlt einen Zuschuss zu den betrieblichen Energiekosten, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen. Förderzeitraum ist grundsätzlich das Jahr 2023, für nicht-leitungsgebundene Energieträger wie Öl, Pellets oder Flüssiggas greift die Förderung bereits ab Oktober 2022. Die bayerische Härtefallhilfe soll die geplanten Bundeshilfen ergänzen. Der Antragsstart soll im Januar 2023 erfolgen.
Der bayerische Härtefallfonds sieht eine Unterstützung für nicht-leitungsgebundenen Energieträger wie Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel und Flüssiggas und für leitungsgebundene Energieträger wie Gas, Strom und Fernwärme vor. Voraussetzung für die Finanzhilfe ist das Vorliegen einer besonderen wirtschaftlichen Härte. Dies ist der Fall, wenn der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird. Notwendig ist zudem eine positive Liquiditätsvorausschau. Damit bekommen Steuerberater, ähnlich wie bei der Coronahilfen für Schweinehalter, zusätzlich Arbeit. Denn auch die Anträge auf Härtefallhilfe können sie als qualifizierte Dritte für ihre Mandanten stellen. Allerdings kann der Mandant über eine Onlineplattform seinen Antrag selbst stellen. Die genauen Antragsmodalitäten werden laut Staatskanzlei aktuell noch ausgearbeitet. Für Landwirte ist eine Mindestzahlung von 6000 € und eine Obergrenze von 250.000 €. Erhält der Betrieb auch Zuschüsse aus der Bundesenergiebremse verringert dies die Höchstgrenzen.
Laut Kabinettsbeschluss soll eine speziell einberufene Härtefallkommission über die Auszahlung des Zuschusses entscheiden. Die Abwicklung übernimmt, wie bei den Corona-Härtefallhilfen, die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.