Die Bundesregierung hat ein Baulandmobilisierungsgesetz auf den Weg gebracht, um die Wohnungsnot zu mildern. Das bedeutet, dass die Land- und Forstwirtschaft erneut wertvolle Flächen verliert. Um den Überlegungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung Rechnung zu tragen, stand im Referentenentwurf, dass für Ställe, die tierwohlgerecht ausgestattet sind und nicht zu einer Aufstockung des Tierbestandes führen, ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren eingeführt wird.
Dem Vernehmen nach will das Bundesinnenministerium diese Vereinfachung wieder aus dem Gesetz streichen und stattdessen den Paragraf 35 Baugesetzbuch, der die Privilegierung für das Bauen im Außenbereich regelt, sogar noch verschärfen. So soll zum Beispiel bei Stallbauten eine bestimmte Flächenausstattung des Betriebes nachgewiesen werden müssen. Zur Erinnerung: Das Bundesinnenministerium ist CSU-geführt.