Eschenlohe/München - Erst einmal wird aber es keine Änderungen an der Kulisse geben. Das erklärte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) kürzlich bei einem Besuch in Eschenlohe.
Ertragsmesszahlen in der Kritik
Dort kritisierten die BBV-Kreisobmänner Klaus Solleder und Alois Kramer die neue Bemessung der Ausgleichszulage. Allein dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen gingen 500 000 € jährlich verloren, wie Solleder berichtete. „Die Bergbauern werden abgestraft und verlieren teils zwischen 50 und 70 Prozent der ursprünglichen Summe“, betonte er. Der BBV zweifelt die Ertragsmesszahlen an, die der aktuellen Ausgleichszulage zugrunde liegen. „Der tatsächliche Mehraufwand der Bauern in den benachteiligten Gebieten wird damit nicht mehr ausgeglichen. Somit geht der Sinn der Ausgleichszulage für uns verloren“, so Solleder.
Ein System, das allen gerecht wird, gibt es nicht
Ministerin Kaniber verteidigte ihr Vorgehen: „Die faire Lösung und das gerechte System für alle gibt es nicht und wird es auch in Zukunft aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geben.“ Die Staatsregierung und auch ihr Amtsvorgänger Helmut Brunner (CSU) seien bei der Festlegung der Kulisse nach „bestem Wissen und Gewissen“ vorgegangen. Dies sei auf freiwilliger Basis unter den gesetzten Vorgaben der EU geschehen, die unter anderem eine Sonderkulturförderung vorsehen. „Hätten wir das nicht gemacht, dann wären uns allein für Bayern 110 Millionen Euro an EU-Geldern verloren gegangen“, betonte Kaniber. In Mecklenburg-Vorpommern gebe es beispielsweise gar keine Ausgleichszulage mehr.
Ihr sei bewusst, dass es für manche Betriebe schmerzliche Einschnitte gebe, sagte Kaniber. Es gebe aber kurzfristig keine Möglichkeit, die Ausgleichszulage anzupassen. Da sich jedoch im Zuge der nächsten GAP-Reform der gesamte Rechtsrahmen ändere, könnten dann eventuell Korrekturen an der Förderung benachteiligter Gebiete vorgenommen werden. Dabei sei es wichtig, sich rechtzeitig an einen Tisch zu setzen. Zudem stellte sie in Aussicht, vor allem die Förderung extensiver Grünlandstandorte zu prüfen und gegebenenfalls zu verbessern – ob das im Rahmen der Ausgleichszulage oder in einem eigenen Programm geschehen soll, sei offen.