Der Entwurf einer neuen Streuobst-Verordnung ist für den Landesbund für Vogelschutz (LBV) absolut inakzeptabel. Daher bereitet der LBV derzeit eine Klage gegen diese Verordnung vor.
Probekartierungen, die der LBVbeim Bund bayerischer Ökologen in Auftrag gegeben hat, belegen, dass kein Streuobstbestand in Bayern die neun Schutzkriterien aus dem Verordnungsentwurf der Staatsregierung erfüllen würde. „Die neue Verordnung würde dem Schutz der bayerischen Streuobstbestände den Todesstoß versetzen“, so der LBV-Vorsitzende Dr. Norbert Schäffer nach dem Treffen.
Nach den überarbeiteten Kartiervorgaben für Biotope fallen in Bayern darunter nur unter anderem noch Flächen, auf denen Obstbäume den Kronenansatz in mindestens 180 cm Höhe haben. Der Anteil der Bäume muss mindestens 75 % betragen. Bisher war eine Höhe von 160 cm maßgebend.
Viele Streuobstflächen wohl keine Biotope mehr
Die Probekartierungen des LBV fanden in den drei Landkreisen Miltenberg, Erlangen-Höchstadt und Bamberg statt und haben klar aufgezeigt, dass dort alle 21 Streuobstflächen durch das veränderte Schutzraster fallen würden.
„Der derzeitige Verordnungsentwurf muss deshalb in jedem Fall nachgebessert werden. Nachdem unsere Einwände im Verfahren nicht berücksichtigt wurden, sehen wir uns gezwungen Klage einzureichen. Das sind wir den über 1,7 Millionen Bürgern, die den verbesserten Schutz der Streuobstwiesen durch ihre Unterschrift für das Volksbegehren Artenvielfalt unterstützt haben, schuldig“ so Schäffer weiter.
Grüne verlangen Bestandsschutz für Biotope
Einen Bestandsschutz für bestehende Streuobst-Biotope unabhängig von der neuen Stammhöhen-Regelung des FW-Umweltministeriums fordert der Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, Ludwig Hartmann:
„Unsere Streuobstwiesen bieten vor allem gefährdeten Wildbienenarten Lebensraum und Nahrung. Es waren gerade die Bienen, die im Zentrum unseres erfolgreichen Volksbegehrens für den Schutz unserer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt in Bayern standen. Wer jetzt Streuobst-Biotope streicht, sägt am Stamm des Artenschutzes in Bayern.“
Der Umgang mit den wertvollen Streuobstbeständen, die künftig erst ab einer Stammhöhe von 1,80 Metern (bisher 1,60 Meter) als Biotope geschützt sein sollen, steht für Ludwig Hartmann sinnbildlich für das Selbstverständnis der Söder-Regierung in der Umweltpolitik. „Für uns Grüne und alle Mitstreiterinnen beim Volksbegehren ‚Rettet die Bienen‘ ist Umweltschutz Herzensangelegenheit – für Söder, Aiwanger & Co. aber nur notwendiges Übel“, stellt Ludwig Hartmann fest.