Beim Besuch des Demeterbetriebs Stroblhof im bayerischen Holzkirchen an Fronleichnam war Bundesagrarministers Cem Özdemir von der Kombihaltung ganz angetan. Damals kündigte er an, eine „zeitnahe“ Lösung für Kombihalter bei der Frage nach dem Ausstieg aus der Anbindehaltung anzustreben.
Er ließ aber offen, ob er in dieser Haltungsform eine Zukunft sieht. Schließlich will die Ampelregierung die Anbindehaltung in zehn Jahren verbieten, laut Koalitionsvertrag.
Verband hält saisonale Anbindehaltung für tierschutzwidrig
Trotz vager Aussagen Özdemirs zur Kombihaltung fürchten Tierschützer offenbar, der grüne Minister könnte den Kombihaltern eine Zukunft geben. Das lehnt der Deutsche Tierschutzbund rigoros ab.
In einem Schreiben an Özdemir fordern die Tierschützer neben der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern auch die saisonale Anbindehaltung zu verbieten. Die Tierschützer sehen die „oftmals beschönigend als Kombinationshaltung“ bezeichnete Haltungsform als tierschutzwidrig.
In der Anbindehaltung wird nach Auffassung der Tierschützer die artgemäße Bewegung der Tiere eingeschränkt. Das sei ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. „Bundesminister Özdemir muss sich daher für ein zeitnahes Verbot der ganzjährigen und der saisonalen Anbindehaltung von Rindern einsetzen“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.
Tierschützer: Kombihaltung wird schöngeredet
Nach Auffassung der Tierschützer sprechen die Argumente des Tierschutzes und der Wissenschaft klar gegen die saisonale Anbindehaltung. Die Rinder erhielten zwar an 90 bis 120 Tagen im Jahr Auslauf, stünden aber die restliche Zeit – etwa zwei Drittel des Jahres - ebenfalls fixiert im Stall.
Auslauf bedeute zudem nicht zwingend Weidegang. So würden auch ein Laufhof oder Buchten im Stall, in denen die Tiere sich bewegen können, als ausreichend angesehen. Damit würde diese „tierschutzwidrige Haltungsform“ oftmals schöngeredet, kritisiert der Tierschutzbund in seinem Schreiben.