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Tierschutzgesetz

Anbindehaltung: BBV-Milchpräsident ist fassungslos über Özdemirs Pläne

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Josef Koch
Josef Koch
am Freitag, 26.05.2023 - 07:00

Peter Köninger warnt vor Strukturbruch beim Verbot der Anbindehaltung und höheren Auflagen für die Kombihaltung

Die Folgen sind dramatisch. Von heute auf morgen droht nach Ansicht des BBV-Milchpräsidenten Peter Köninger ein Strukturbruch. Sogar Betriebe, die bisher auf die Kombihaltung umgestellt haben, wird es seiner Ansicht nach treffen.

Der Grund: Die Novelle des Tierschutzgesetzes. Bis Ende des Jahres will Bundesminister Cem Özdemir eine Änderung des Tierschutzgesetzes verabschieden.

Özdemir bricht mit Koalitionsvertrag

Was in dem ersten Referentenentwurf steht, muss viele Milchviehbauern beunruhigen.

Er enthält ein Verbot der Anbindehaltung mit fünf Jahren Übergangsfrist. Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP aber eine Übergangfrist von zehn Jahren vereinbart. Özdemir geht damit über diese Vereinbarung deutlich hinaus.

Und es kommt noch härter: Über sechs Monate alte Rinder dürfen nur angebunden werden, in Betrieben mit höchsten 50 Rindern, wenn sie während der Weidezeit Zugang zu Weideland und ganzjährig mindestens zweimal in der Woche Zugang zu Freigelände haben. Zudem soll diese Ausnahme nur gelten, wenn die Anbindehaltung von dem jeweiligen Betriebsinhaber bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes betrieben wurde.

Fazit: Diese Haltungsauflagen entsprechen praktisch dem Niveau von Ökobetrieben, die Kombihalter bekommen dann aber nur den konventionellen Milchpreis.

Auch bisherige Kombihalter trifft es

Köninger ist daher fassungslos über den Entwurf: „Das, was wir hier zu lesen bekommen, bedeutet eine dramatische Zäsur für die Rinderhaltung. Damit wird über zehntausenden, kleinen Betrieben in Bayern die Existenz entzogen. Aus seiner Sicht sind sogar die Betriebe betroffen, die heute bereits erfolgreich die Kombinationshaltung betreiben. Denn die bisherigen Vorgaben wie 120 Tage Bewegung mit Weide, Laufhof oder Abkalbe- und Trockensteherbucht, 2 h Bewegung pro Bewegungstag, 4,5 m2 Platz/Tier in Bewegung (mind. 16 m2 zusammenhängende Fläche) und eingestreuter Fress- und Liegebereich (Tiefstreu, Stroh- oder Sägemehl) würden so nicht mehr künftig nicht mehr ausreichen. Diese Vorgaben hat zum Beispiel der Lebensmittelhandel für die Haltungsstufe 2 anerkannt. Doch das scheint den grünen Bundesminister in Berlin nicht zu interessieren.

Klares Nein zu Berliner Plänen

Für Köninger ist daher klar: Mit dem vernichtenden Vorschlag würde der Weg einer möglichen Weiterentwicklung verlassen werden. „Wir als Bauernverband lehnen den Gesetzesentwurf in dieser Form entschieden ab und werden uns massiv für Änderungen einsetzen.“

Unterstützung bekommt er von Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber. Sie lehnt höhere Auflagen für Kombihalter ab und fordert ausreichend lange Übergangsfristen für die Betriebe, um aus der Anbindehaltung aussteigen zu können. Bayern fördert die Umstellung auf Laufstallhaltung oder Kombinationshaltung finanziell und setzt dabei auf intensive Beratung.

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