Die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP haben sich an diesem Dienstag auf Änderungen zum Energiepaket verständigt. Bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sind künftig Agri-Photovoltaik-(PV)-Anlagen auch auf Grünland außerhalb von Natura 2000-Gebieten möglich. Die Koalition kommt insbesondere bei der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes Anliegen der Landwirtschaft entgegen. So soll die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen bei Artenhilfsprogrammen weitgehend ausgeschlossen werden.
Kritik an erweiterten Seitenstreifen
Kritisch sieht der Deutsche Bauernverband, dass der Streifen an Autobahnen und Eisenbahnen für Freoiflächenanlagen auf 500 Meter erweitert wurde. Das führe zu Flächenzerschneidungen und fördere den Verlust hochproduktiver Agrarflächen.
Entfallen sollen bislang geplante Rechtspflichten für die Landwirtschaft im Nahbereich von Artenhilfsprogrammen. Dies betrifft unter anderem eine Meldepflicht für landwirtschaftliche Arbeiten sowie Lagerungsverbote für Ernteprodukte in diesen Bereichen. Bei der Habitatpotenzialanalyse soll nur der vom Rotor einer Windkraftanlage überstrichene Bereich betrachtet werden, nicht mehr der wesentlich größere „Gefahrenbereich.
Laut dem Kompromisse sollen kleine Wasserkraftwerke unter 500 kW nun doch nicht mehr aus der EEG-Förderung fallen. Die Wasserkraft wird alle anderen erneuerbaren Energien im öffentlichen Interesse stehen. Darauf hatte unter anderem Bayern gedrängt.
Kaum Verbesserungen für Biogas
Enttäuscht vom Kompromiss des Ausschusses für Klimaschutz und Energie ist das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB). So bleiben die "großen Potenziale" der Bioenergie weiterhin vernachlässigt. Damit würden Chancen für mehr Klimaschutz und Versorgungssicherheit im Angesicht der großen Herausforderungen nahezu vollständig ignoriert, beklagt Sandra Rostek, HBB-Leiterin .
„Tatsächlich fanden für die Bioenergie nach dem Kabinettsentwurf aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fast keine Veränderungen mehr statt", so Rostek. Einziger Lichtblick:
Nach wie vor ist das Hauptanliegen der Branche einer auskömmlichen Anschlussvergütung für Biogasanlagen nach Ablauf des zweiten Vergütungszeitraumes auf taube Ohren gestoßen. Aktuell können Biogasanlagen aufgrund der hohen Energiepreise rentabel betrieben werden, sie benötigen jedoch eine Absicherung auf der Erlösseite, da kontinuierlich Investitionen zu tätigen sind.
EU-Kommission setzt auf Biogas
Auch wurden die endogene Mengensteuerung sowie Anreize zur weiteren Flexibilisierung von Biogasanlagen nicht aufgegriffen. Im Gegenteil sieht es eher laut Rostek so aus, als sei die Vor-Ort Verstromung nicht gewünscht. Eben jene Anlagen, die aktuell einen Großteil der Bestandsanlagen ausmachen, wurden zusätzlich Steine in den Weg gelegt.
Die Branche fordert von der Bundesregierung nach der Sommerpause dringend Nachbesserungen. Im REPowerEU-Paket hat die EU-Kommission bereits hinterlegt, dass Biogas ein wesentlicher Baustein gegen die Abhängigkeit von russischem Gas ist.