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EU-Agrarpolitik

Agrarreform: Planungssicherheit für Landwirte

Josef Koch
Josef Koch
am Mittwoch, 29.04.2020 - 15:10

Der EU-Agrarausschuss hat für eine Übergangsverordnung gestimmt. Damit ändert sich bei Direktzahlungen, Greening und Umweltförderung zunächst nichts.

Norbert Lins

Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments hat gestern für die Übergangsverordnung für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gestimmt. Mit diesen Übergangsregeln soll der derzeitige Rechtsrahmen um  maximal zwei Jahre verlängert werden, da die Verhandlungen zur GAP für den Finanzzeitraum 2021 bis 2027 immer noch in vollem Gange sind. Die Agrarreform wird somit spätestens 2023 greifen können. Der Ausschuss sprach sich auch für einen unveränderten Finanzrahmen aus.

In der Verordnung ist zwar eine Übergangszeit zunächst von einem Jahr, also bis 31. Dezember 2021, vorgesehen. Dieser verlängert sich aber um ein weiteres Jahr, wenn bis 30. Oktober 2020 der  künftige Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) und die GAP-Reform nicht in trockenen Tüchern sind. In Brüssel geht derzeit kaum einer davon aus, dass der Termin im Oktober eingehalten werden kann.

„Ich begrüße das verabschiedete Verhandlungsmandat. Die EVP verfolgte von vornherein das Prinzip ‚Alte Regeln, neues Geld‘ - Die Regeln der aktuellen GAP sollen weiterhin gelten, aber mit den Zahlen des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens,“ ist der Ausschussvorsitzende Norbert Lins (EVP) mit dem Ergebnis zufrieden.

Forderungen mancher Europaabgeordneter nach frühzeitigen Anpassungen der derzeit gültigen GAP wurden damit verhindert. „Eine Art Mini-Reform der GAP, bevor die eigentliche Reform in ein bis zwei Jahren in Kraft treten wird, ist damit vom Tisch! Landwirte brauchen keine neuen bürokratischen Vorgaben, sondern Planungssicherheit. Gerade in Zeiten von Corona sollten sie sich auf ihre wesentliche Arbeit konzentrieren können,“ so Lins.
 

Häusling wollte Umweltauflagen schneller verschärfen

Häusling-Martin-EU-Parlament

Unzufrieden mit der Verlängerung des Rechtsrahmens ist dagegen Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament. Seiner Meinung nach ist dies "wahrlich kein großer Wurf, den der EU-Agrarausschuss bei seiner gestrigen Abstimmung zur Übergangsverordnung hinlegte": Nur eines sei positiv: "Die europäischen Landwirte haben für die kommenden zwei Jahre weiter Planungssicherheit, da sich die Verhandlungen für eine neue GAP infolge der COVID-19-Pandemie hinziehen."

Häusling sprach sich für den Ausbau der bisherigen Instrumente der alten GAP etwa im Bereich des Umwelt- und Artenschutzes aus. "Das Abstimmungsverhalten zeigt aber leider erneut deutlich die Ignoranz der Mehrheit der Mitglieder im Ausschuss, wenn es um die Stärkung der Umwelt- und Klimabelange geht", so Häusling.

Interessant war bei der gestrigen Debatte, dass frühere EU-Agrarkommissar Agrarkommissar Ciolos von den Liberalen einige Greening-Maßnahmen im kommenden Jahr nicht mehr weiter zu führen.Ciolos hatte als Agrarkommissar das Greening eingeführt. Ciolos und der italienische Abgeordnete De Castro wollten erreichen, dass es künftig den Mitgliedstaaten ins Belieben gestellt wird, welche Maßnahmen sie als gleichwertig zum Greening erachten. "Das hätte zu völlig unterschiedlichen Umweltstandards in der landwirtschaftlichen Praxis innerhalb der EU geführt", befürchtet Häusling.

Agrarbudget beibehalten

Der EU-Dachverband der Bauern und Genossenschaftsorganisationen (Copa-Cogeca) begrüßt den Schritt des Europäischen Parlaments, nicht weiter zu verweilen und die Triloge zur Übergangsverordnung sofort zu beginnen. Copa und Cogeca fordern auch die EU-Kommission  und den Rat auf, diesem Beispiel zu folgen. Die EU-Bauern bräuchten schnell Planungssicherheit.

Der Dachverband verlangt weiterhin ein starkes und angemessenes Budget für die GAP. Dabei müssen die Agrarausgaben nicht nur in der Übergangszeit, sondern auch bis 2027 mindestens so hoch wie derzeit im Mehrjährigen Finanzrahmen sein.