
Die wichtigsten:
- Die Düngeverordnung (DüV) soll „auf wissenschaftlicher Basis einen Beitrag zur Sicherung der hohen Grundwasserqualität in Deutschland“ leisten. Notwendige Bewirtschaftungseinschränkungen sollen finanziell ausgeglichen werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium geht aktuell von einem jährlichen Erfüllungsaufwand von 377 Mio. € für die Wirtschaft durch die novellierte DüV aus.
- Die Nitratmessstellen in Bayern und Deutschland sollen vollständig überprüft und ausgeweitet werden.
- Der Handel soll sich im anstehenden Dialog mit der Bundesregierung klar zu fairen Preisen verpflichten und Lockangeboten sowie Lebensmitteldumping eine Absage erteilen.
- Kleinere Betriebe in der EU sollen durch eine Kleinerzeugerregelung von bürokratischen Lasten befreit werden. „Unverhältnismäßige“ Dokumentationspflichten sollen dadurch abgebaut werden.
- Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe soll ein staatlich gefördertes Risikorücklage-Konto eingeführt werden, auf das diese auf freiwilliger Basis einzahlen können. Diese betriebliche Jahreseinlage soll als Betriebsaufwand steuerlich angerechnet werden können.
- Beim Bau von „Tierwohlställen“ soll für die Dauer der Abschreibung eine abgesicherte Betriebserlaubnis erteilt werden. Damit soll Rechtssicherheit für investierende Betriebe geschaffen werden.
- Auch das Bundesimmissionsschutzrecht soll novelliert werden, um tierwohlgerechte Stallumbauten zu erleichtern. Die Landesgruppe kritisiert hier eine „Blockadehaltung“ des Bundesumweltministeriums.
- Die EU-Kommission soll die Tierschutz-Transport und Tierschutz-Schlacht-Verordnungen novellieren. Das Tierschutzniveau soll deutlich verbessert und vereinheitlicht werden. Bei Tiertransporten soll es mehr Platz und kürzere Transportzeiten für Tiere geben.
- Für Standorte, auf denen Landwirtschaft kaum kostendeckend möglich ist, soll ein Erstaufforstungsprogramm aufgelegt werden.