Kein Verständnis hat die Arbeitsgemeinschaft der Waldeigentümer (AGDW) über den Beschluss des Bundestags am Donnerstag (2.6.), im Agrarhaushalt die Bundesmittel für die landwirtschaftliche Unfallversicherung von knapp 178 auf 100 Mio. Euro zu kürzen. Für viele Waldbesitzende in Deutschland bedeutet die Kürzung eine deutliche Beitragserhöhung um bis zu 20%. Die entsprechenden Beitragsbescheide werden nach erfolgter Umlageberechnung durch die SVLFG im Herbst 2022 ausgestellt.
„Dass dem landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystem Bundesmittel in dieser drastischen Höhe entzogen werden, zeugt von mangelndem Verständnis der Bundesregierung für die Menschen auf dem Land“, sagte AGDW-Präsident Prof. Dr. Andreas Bitter. Die Forstwirtschaft treffe es besonders hart. Der Wald sei in Folge der Klimakrise großflächig bedroht, die betroffenen Forstbetriebe seien auf das Äußerste belastet.
Waldbauern gehen bei Krisenhilfe leer aus
Für Verärgerung sorgt unter den Waldbesitzern, dass sie von der Krisenhilfe des Bundes nichts abbekommen. So hat der Bundestag 120 Mio. Euro Finanzhilfen für die Erzeuger in den Agrarsektoren genehmigt und verdreifacht damit die Mittel aus der EU-Agrarkrisenreserve. Die so insgesamt bereitgestellten 180 Mio. Euro sollen energieintensiven Betrieben zugutekommen, die aufgrund des Ukraine-Krieges unter den gestiegenen Energiekosten leiden.
Bitter begrüßt diese Sonderhilfen im Sinne der Ernährungssicherung und des Ausgleichs von Marktungleichgewichten. Er bedauert jedoch, dass diese Förderung an den Waldbesitzenden, die ebenfalls unter hohem Druck stehen, vorbei gehe.
15.000 € Obergrenze für Hilfen geplant
Nach Wochenblattinformationen ist für die Auszahlung der Hilfen eine Mindestsumme von 100 € vorgesehen, Die Obergrenze soll bei 15.000 € liegen. Für Ackerbauern und Milchviehhalter sind keine Hilfen vorgesehen. Nach Berechnungen des Thünen-Instituts gleichen hier die höheren Erzeugerpreise die höheren Betriebsmittelkosten mehr als aus. Dagegen sollen Schweinehalter, Garten-, Obstbau- und Weinbaubetriebe sowie Geflügelmäster Finanzhilfen erhalten.
Bis die Hilfen fließen können, muss der Bund aber noch Gesetzesanpassungen vornehmen. So benötigt die landwirtschaftliche Sozialversicherung noch den Zugriff auf die InVeKoS-Daten der Agrarverwaltung. Ausgleichsberechtigte Betriebe solle die Hilfen bis September erhalten. Für Kleinerzeuger und Gewerbebetriebe ist aber ein gesondertes Antragsverfahren nötig, da sie zum einen nicht dem Greening als Auszahlungsvoraussetzung unterliegen oder nicht in der SVLFG versicherungspflichtig sind.