Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) fürchtet vor allem kleine und mittelständischen Landwirtschaftsbetriebe bedroht, wenn der Bund die Vorsteuerpauschale auf 9% absenkt. So haben die Betriebe laut Finanzministerium aktuell mit einem hohen Preisdruck und stark gestiegenen Kosten zu kämpfen. „Sie spüren jede Zusatzbelastung besonders“, so Füracker.
Er fordert daher den Bund erneut auf, die Agrardieselvergütung substanziell zu erhöhen, indem Bundesfinanzminister Christian Lindner die Energiesteuerbelastung bis zum EU-Mindestsatz von 2,1 Cent/l absenkt. Damit würde die Rückerstattung für Agrardiesel von 21,48 ct/l auf 45 ct/l steigen. Seit 1. Juni bis 31. August hat die Regierung die Energiesteuer für Diesel auf 33 ct/l abgesenkt. Damit sollte sich Diesel um rund 14 ct/l billiger werden.
Ebenso sei der Einkommensteuer-Freibetrag für Land- und Forstwirte endlich zu erhöhen, fordert der CSU-Minister. Zudem soll der grüne Agrarminister Cem Özdemir den Bundeszuschuss zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung erhöhen. Im Agrarhaushalt 2022 ist der Zuschuss um rund 77 Mio. € auf 100 Mio. € zusammengestrichen worden. Landwirten drohen damit Beitragssteigerungen von bis zu 20 % in der Berufsgenossenschaft.
Füracker-Kritik: Ampel belastet Bauern zu schnell
Laut Füracker ist die Umsatzsteuerpauschale eine bewährte und vor allem unbürokratische Regelung. Sie werde aber für viele betroffene Betriebe und Landwirte immer unattraktiver. Durch eine erneute Absenkung der Umsatzsteuerpauschale werden Landwirtinnen und Landwirte bei den aktuell so zahlreichen Herausforderungen, wie den drastisch gestiegenen Produktionskosten, zusätzlich belastet.
Bereits die Reduzierung zum Jahresbeginn 2022 hat Bayerns landwirtschaftlichen Familienbetriebe laut Füracker hart getroffen. Er kritisiert, dass die Ampel-Koalition mit zweierlei Maß messe. EU-Vorgaben zu Lasten der Landwirtschaft würden zeitnah umgesetzt, nach EU-Recht mögliche Entlastungen aber erst gar nicht aufgegriffen.
Anhörung im Finanzausschuss
Die Bundesregierung beabsichtigt, den umsatzsteuerlichen Pauschalierungssatz für landwirtschaftliche Betriebe ab 2023 von bisher 9,5 % weiter auf 9 % abzusenken. Das sieht der Entwurf für einen Antrag der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen vor. Der Finanzausschuss des Bundestages wird am kommenden Montag (4.7.) zu der Vorlage eine öffentliche Anhörung durchführen.
Bereits zu Beginn dieses Jahres wurde der umsatzsteuerliche Pauschalierungssatz von 10,7 % auf 9,5 % gesenkt. So sollten EU-rechtliche Vorgaben definitiv erfüllt, der Fortgang des anhängigen Vertragsverletzungsverfahrens obsolet und große Nachteile für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland vermieden werden.