In der Klageschrift, die dem Wochenblatt und dem Münchner Merkur vorliegt, wirft sie der Staatsregierung, der CSU- und Freie Wähler-Landtagsfraktion, dem Landtag und den Beauftragten des Volksbegehrens verfassungswidriges Handeln vor.
Zum einen will die AfD-Fraktion eine juristische Klärung, ob mit der Annahme des Volksbegehrens unter anderem das Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde.
Auch gegen das Begleitgesetz geht die AfD-Fraktion vor: Aus ihrer Sicht werden damit Inhalte des Volksbegehrens wie beispielsweise der Termin für ein Walzverbot verwässert.
Die AfD-Fraktion wirft den Beklagten eine „verschleierte Ablehnung von zumindest wesentlichen Teilen des Volksbegehrens“ vor, die einen Volksentscheid notwendig gemacht hätten.
Die Verfassungsklage soll noch diese Woche eingereicht werden, parallel zu einer Popularklage zweier Landwirte mit denselben Vorwürfen.