
Herausgekommen aus der Marathonsitzung des Koalitionsausschusses ist ein 16-seitiges Papier. Es trägt die Überschrift „Modernisierungspaket für Klimaschutz und Planungsbeschleunigung“. Auch für die Landwirtschaft wurden darin Weichenstellungen beschlossen. Einen zentralen Punkt klammerte der Koalitionsausschuss jedoch aus: Die Landwirtschaft muss weiter darauf warten, dass SPD, Grüne und FDP sich auf ein verlässliches Modell zur Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung einigen.
Die Ergebnisse aus dem Koalitionsausschuss stellten die Parteichefs Lars Klingbeil (SPD), Ricarda Lang (Grüne) und Christian Lindner (FDP) gestern Abend (28.3.) in Berlin vor. Diese Vereinbarungen betreffen die Landwirtschaft:
1. Vorrang für Realkompensation gekippt
Im Naturschutzrecht wird die Ausgleichsregelung überarbeitet. Der Vorrang für die Realkompensation wird aufgegeben. In dem Koalitionspapier heißt es „Die Kompensation der Eingriffe kann auch durch entsprechende Zahlungen erfolgen.“ Ziel ist, Infrastrukturprojekte einfacher und schneller zu planen.
2. Länderübergreifender Biotopverbund
Es soll ein zusammenhängender länderübergreifender Biotopverbund als Vorrangfläche für den Naturschutz definiert werden. Das soll in einem Flächenbedarfsgesetz geregelt werden.
3. Landgesellschaften
Die Landesgesellschaften, die im Rahmen der Eingriffsregelung Flächenpools verwalten und bisher nachrangige Ersatzgeldzahlungen organisieren, sollen überregional zusammenarbeiten und eine „strategische Flächenakquise“ betreiben.
4. Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht
Es soll geprüft werden, wie das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ausgeweitet werden kann.
5. Lkw-Maut ab 3,5 Tonnen
Auf die Lkw-Maut wird ein CO2-Aufschlag eingeführt. Die Mautpflichtgrenze wird ab 2024 auf Nutzfahrzeuge ab 3,5 t Gesamtgewicht ausgeweitet. Handwerksbetriebe sind ausgenommen. Landwirtschaftliche Betriebe erwähnt das Papier nicht.
6. Flexibilität bei Klimaschutzzielen
Klimaschutzziele sollen künftig sektorübergreifend erreicht werden. Die Sektoren sollen sich künftig „gegenseitig helfen“ können. Das wird die Etablierung von Bezahlmodellen zur Kohlenstoffspeicherung in der Landwirtschaft erleichtern. Die Bundesregierung will 2024 erstmals ein Ziel für „Negativemissionen“, also für CO2-Speicherung, für die Jahre 2035, 2040 und 2045 festlegen.
7. Erleichterungen für Windkraft
Kommunen sollen mehr Spielraum für die kurzfristige Ausweisung von zusätzlichen Flächen für Windkraftanlagen erhalten. Für das Repowering von Windenergieanlagen soll das Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Flächen entlang von Autobahnen sollen grundsätzlich für die Erzeugung erneuerbarer Energien genutzt werden.
8. Kein Zwangstausch von Öl- und Gasheizungen
Ab 2024 soll „möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden“. Die von Wirtschaftsminister Robert Habeck ursprünglich angestrebte Pflicht zum Austausch von Öl- und Gasheizungen wird damit aufgegeben. Ein überarbeiteter Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden. „Es wird keine Austauschpflicht geben für bestehende Heizungen, sondern lediglich Vorgaben für neu eingebaute Heizungen“, sagte Lindner dazu laut dem Sender ntv. Für den Umstieg sollen „ausreichende Übergangszeiträume“ gelten. Unbillige Härten sollen vermieden werden. Dazu wird die Koalition eine Förderung aus dem Klima- und Transformationsfonds prüfen.