Nach Abschluss ihrer Prüfung haben die Bundeskartellwächter für die Initiative Tierwohl (ITW) Nachbesserungsbedarf angemahnt. Konkret geht es das ITW-Modell für die Rindermast, das für diese Jahr geplant ist. Dies hätte auch Auswirkungen auf den Milchbereich.
Für die Zukunft hält das Bundeskartellamt mehr wettbewerbliche Elemente bei der Ausgestaltung des Finanzierungsmodells für wichtig. Wie zuvor schon bei Schweine- und Geflügelfleisch fordert das Bundeskartellamt die Erkennbarkeit (Kennzeichnung) des Fleisches für Verbraucher, das nach Tierwohlkriterien erzeugt wurde.
Kartellamt räumt Übergangsfrist ein
Nach Einschätzung des Kartellamtspräsidenten Andreas Mundt toleriert man die Vereinbarung der Unternehmen über einen einheitlichen Aufpreis für eine Übergangsphase, da das Projekt Pioniercharakter aufweise. Nach und nach müssten allerdings wettbewerbliche Elemente eingeführt werden.
„Dies kann zum Beispiel eine Empfehlung zur Vergütung von Tierwohlkosten wie bei Kälbern sein statt eines einheitlichen Aufschlages für Tierwohl wie bisher bei Geflügel und Schwein. „Das Einhalten von Tierwohl-Kriterien ist zunehmend ein Faktor, den Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen. Das muss sich perspektivisch auch in der Ausgestaltung des Finanzierungsmodells niederschlagen,“ so Mundt.
Für die nächste Projektphase ab 2024 soll die Initiative Tierwohl laut Bundeskartellamt daher konzeptionell weiterentwickelt werden.
Keine Margenerhöhung erlaubt
Der Präsident des Bundeskartellamtes ist der Ansicht, das Kartellrecht stehe Kooperationen zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen nicht im Wege – ganz im Gegenteil. Funktionierender Wettbewerb sei Teil der Lösung, denn Nachhaltigkeit brauche Innovationen, die wiederum nur unter Wettbewerbsbedingungen entstünden.
„Wenn eine Kooperation den Wettbewerb beschränkt, muss sie sich am Kartellrecht messen lassen,“ gibt Mundt die Richtschnur vor. Seiner Meinung nach ist das Kartellrecht hinreichend flexibel, um Nachhaltigkeitsinitiativen insbesondere bezüglich gemeinsamer Standards zu unterstützen und dabei auf faire und transparente Rahmenbedingungen zu achten.
Als nicht mehr rechtskonform sieht der Präsident des Bundeskartellamts, wenn Kooperationen nicht der Nachhaltigkeit dienen und sie nur darauf abzielen, die Marge des einen oder anderen Unternehmens zu erhöhen.