Der Bundesgerichtshof hat Ende Juni entschieden, das Rechtsmittel der BayWa AG, München im Amtshaftungsverfahren Pflanzenschutz in letzter Instanz abzuweisen. Ursprünglich hatte die BayWa AG auf Zahlung von rund 73 Mio. Euro Schadensersatz.
Das Handelsunternehmen war der Ansicht, die Kartellbehörde hätte Amtspflichtverletzungen im Bußgeldverfahren gegen Großhändler von Pflanzenschutzmitteln begangen. Weder das Landgericht Bonn noch, in nächsthöherer Instanz, das Oberlandesgericht Köln hatten der Klage der BayWa stattgegeben.
Im Nachgang zum behördlichen Bußgeldverfahren hatte die BayWa Amtshaftungsklage zum Landgericht Bonn erhoben mit dem Vorwurf eines Verstoßes gegen den Gleichheitssatz.
Begründung der BayWa: Das Amt habe zu Beginn der Ermittlungen drei Mitkartellanten auf einen anonymen Hinweis angesprochen und angeregt, den Vorgang intern aufzuklären und gegebenenfalls einen Kronzeugenantrag zu stellen. Bereits im behördlichen Verfahren hatte das Kartellamt nach eigenen Angaben den Vorwurf der BayWa intensiv geprüft und als unzutreffend zurückgewiesen.
Illegale Preisabsprachen beim Pflanzenschutz
„Wir freuen uns darüber, dass die Gerichte unseren Argumenten in allen drei Instanzen gefolgt sind und die Klage nunmehr rechtskräftig abgewiesen ist,“ so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.
Der Klage war ein Kartellverfahren des Amtes vorausgegangen, in dem Bußgelder von rund 157 Millionen Euro gegen acht Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und deren Verantwortliche – unter ihnen die BayWa – verhängt worden waren.
Laut Mundt hatten die Unternehmen Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf an Einzelhändler und Endkunden in Deutschland getroffen. Sämtliche betroffene Großhändler, einschließlich der BayWa, hatten während des Verfahrens mit dem Bundeskartellamt kooperiert, bei der Aufklärung der Tat mitgewirkt und schließlich einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Alle verhängten Bußgelder sind rechtskräftig, so das Kartellamt.