Der Handel will damit im nächsten Jahr durchstarten. Für die teilnehmenden Landwirte soll es einen Aufschlag von 1,2 ct/kg Milch geben. Über den Stand der Dinge berichtete Klaus Rufli, Projektleiter bei QM Milch, im Rahmen des Infotreffs des Verbands der Milcherzeuger Bayern (VMB).
Ab 2022 soll nun das neue Logo QM+ in Verbindung mit der Auslobung „Haltungsstufe 2“ auf Milchprodukten abgedruckt werden. Vorerst aber nur auf den Eigenmarken des Handels. „Der LEH erwartet das von den Molkereien. Das Programm soll im ersten Quartal 2022 starten“, erklärte Rufli. Die Stufe QM+ baut auf QM auf und beinhaltet zusätzliche Tierwohlkriterien. Weitere Ausbaustufen sollen folgen. Das wären dann die erweiterten Module QM++ und QM+++.
Wie funktioniert die Umsetzung in der Praxis?
In der Praxis soll die Umsetzung dann wie folgt aussehen: Die Molkereien schließen mit QM Milch, dem Systemgeber, einen Vertrag. Die teilnehmenden QM-Betriebe werden in der QS-Datenbank zusammengeführt und zertifiziert. Eine Zertifizierung wird es auch für Molkereien geben, die jährlich überprüft werden. Es gilt dabei die sogenannte Nämlichkeit. Die Molkereien müssen über die Nachverfolgbarkeit sicher stellen, dass nur die entsprechende QM-Milch in den Produkten landet.
Bei den Haltungsformen verwies Rufli auch auf den Internetauftritt www.haltungsform.de. Auf dieser Plattform steht für die Haltungsstufe 2 für Milchkühe:
- Platz: Tier-Liegeplatzverhältnis 1:1; über 350 kg mindestens 4 m² pro Tier.
- Haltung: Laufstallhaltung oder Weidegang, keine Anbindung.
Leitfaden hält die Kriterien fest
- Jeder Tierhalter hat seinen Bestand durch einen Tierarzt betreuen zu lassen. Das Betreuungsverhältnis mus durch einen schriftlichen Vertrag vereinbart sein.
- Der Tierhalter muss am Antibiotikamonitoring teilnehmen.
- Der Tierhalter muss am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm teilnehmen. Die Befunderhebung erfolgt nach den Vorgaben des QS-Leitfadens. Die Teilnahme ist im Laufe des Jahres 2022 geplant.
- Fortbildung: Ein verantwortlicher Mitarbeiter des Milcherzeugerbetriebes (z.B. Herdenmanager, Betriebsleiter) muss einmal je Kalenderjahr an einschlägigen, fachspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen zur Rinderhaltung teilnehmen.
- Kombihaltung: Sofern die Tiere in Anbindung gehalten werden, müssen sie sich an mindestens 120 Tagen im Jahr mindesten zwei zusammenhängende Stunden pro Tag bewegen können. Die Bewegung kann durch Weidegang, durch Zugang zu einem Laufhof oder auch durch Zugang zu einer Bewegungsbucht erreicht werden. Die Bewegungsfläche muss pro Tier mindestens 4,5 m2 betragen und aus einer mindestens 16 m2 großen, zusammenhängenden Fläche bestehen.
- Jeder Stall muss Tageslichteinfall haben, wobei das Licht möglichst gleichmäßig in den Tierbereich einfallen soll. Bei Stallhaltung muss die Beleuchtungsintensität und -dauer für die Tiere angemessen sein. Bei einem nicht ausreichenden Lichteinfall muss der Stall entsprechend zusätzlich künstlich beleuchtet werden.
- Die Luftverhältnisse müssen im gesamten Stall für die Tiere angemessen sein. Fenster und Zuluftöffnungen müssen, außer bei widrigen Witterungsverhältnissen, geöffnet sein. Anzeichen für unzureichende Luftverhältnisse wie Schwitzwasser, stechender Geruch o.ä. dürfen nicht auftreten.
- In Laufställen müssen alle Tiere gleichzeitig liegen können. In Liegeboxenlaufställen muss jedem Tier eine Liegebox zur Verfügung stehen (Tier-Liegeplatzverhältnis 1:1). In der Milchviehhaltung (inklusive Trockensteherhaltung) muss in einem Laufstall ohne Liegeboxen die uneingeschränkt nutzbare Fläche (Liege- und Lauffläche) bei über 350 kg mindestens 4 m2/Tier betragen.