- Die Bewässerungsmaßnahme muss forstfachlich notwendig sein, um den drohenden Untergang der Kultur abzuwenden. Eine Bewässerung zur reinen Ertragssteigerung ist nicht förderfähig. Die forstfachliche Beurteilung über die Notwendigkeit erfolgt durch die Bewilligungsbehörde.
- Die zu bewässernde Kultur darf nicht älter als fünf Jahre sein.
- Es ist ausschließlich die Einzelbewässerung der Pflanzen förderfähig, nicht ein flächiges Bewässern.
- Die Förderung der Bewässerung ist nur bei Kulturen möglich, deren Anlage gefördert wurde. Dabei ist es unerheblich, ob die Förderung der Kultur nach der aktuellen Waldföpr oder nach einer älteren Richtlinie erfolgte.
Wald: Bewässerung von Kulturen ist jetzt förderfähig

Bayernweit leidet die Natur unter der stark zunehmenden Trockenheit. Auch die Wälder in Bayern geraten unter Trockenstress.