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Waldbewirtschaftung

Schwedens Waldbauern steht Entschädigung für Nutzungsverbot zu

Holzfällen-Wald-Schottland
Josef Koch
Josef Koch
am Mittwoch, 12.04.2023 - 10:41

Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs muss der Staat Waldbesitzer für Bewirtschaftungseinschränkungen einen Ausgleich zahlen.

Vor kurzem fällte der Oberste Gerichtshof Schwedens ein interessantes Urteil für Waldbauern. Danach muss der Staat Waldbesitzer finanziell entschädigen, wenn er die Nutzungsmöglichkeiten für ihre Forstflächen einschränkt.

Der schwedische Bauernverband (LRF) geht davon aus, dass der Staat aufgrund dieses Urteils den Waldbesitzern in den kommenden Jahren mehrere hundert Milliarden Kronen (entspricht in etwa einem ein- bis zweistelligen Milliarden Euro-Betrag) an Entschädigungen zahlen muss, wenn er die aktuellen Artenschutzvorschriften weiterhin anwendet.

Langwieriges Gerichstverfahren

Laut LRF lief das Gerichtsverfahren zu dieser Thematik schon seit mehr als fünf Jahren. Aufgrund dieser Hängepartie habe unter den schwedischen Waldbesitzern Unsicherheit über ihre wirtschaftliche Zukunft geherrscht. Die meisten kleinen Waldbesitzer seien ohnehin nicht in der Lage oder nicht willens, den Staat zu verklagen. Nun müsse die Regierung dafür sorgen, dass alle Waldbesitzer, die Anspruch auf eine Entschädigung haben, diese auch erhalten, ohne den Weg bis zum Obersten Gerichtshof gehen zu müssen. „Es ist wichtig, dass die schwedischen Waldbesitzer ihre Forstflächen nutzen können, aber auch, dass sie eine Entschädigung erhalten, wenn sie diese nicht nutzen dürfen“, hob der Bauernverband hervor.

Entschädigung für Fällverbot

„Das Urteil ist ein Sieg für die Rechtssicherheit und entscheidend für die Sicherung der Kleinbetriebe im ländlichen Raum“, so der LRF.

Die schwedische Forstbehörde hatte einem Forstunternehmen die Abholzung von etwa 20 ha Waldfläche untersagt, weil eine Fällung nach der Artenschutzverordnung verboten sei. Das Forstunternehmen verlangte daraufhin vom Staat eine Entschädigung, die dem Wertverlust des Grundstücks mit einem gewissen Aufschlag entspricht.

Mit Material von AgE
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