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Naturverjüngung im Wald

Der Natur unter die Arme greifen

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Frank Rehm, Christopher Traub, StMELF
am Donnerstag, 29.04.2021 - 09:47

Das Staatsministerium hat das Förderangebot für Maßnahmen, die eine zukunftsfähige Verjüngung begünstigen, erweitert.

Häherteller_B

Am schönsten hat’s die Forstpartie, der Wald, er wächst auch ohne sie – das sagt zumindest ein bekanntes Sprichwort. Es zielt auf die Naturverjüngung ab, also darauf, dass junger Wald ohne menschliches Zutun allein durch den Samenfall älterer Bäume und anschließendes Keimen und Aufwachsen entsteht.

Wenn zukunftsfähige Baumarten vorhanden sind, ist die Naturverjüngung – noch vor dem aktiven Pflanzen und Säen – in der Tat der wichtigste natürliche Prozess im Hinblick auf klimatolerante, risikostabile Wälder. Eine enorme Zahl an Samen und Sämlingen sorgt für eine reiche Auswahl bei der Baumartenwahl, eine gute zukünftige Anpassungsfähigkeit durch genetische Vielfalt, aber auch für hohe Vitalität und Qualität.

Der wichtigste Vorteil der natürlichen Verjüngung liegt aber unter der Erde: Die Wurzeln des Sämlings können sich ganz natürlich entwickeln, was in Zeiten immer häufigerer Trockenperioden zunehmend an Bedeutung gewinnt. Schäden durch das Ausheben der Setzlinge in der Baumschule, den Pflanzentransport und das erneute Einpflanzen im Wald treten nicht auf – was besonders bei tiefwurzelnden und im Klimawandel wichtigen Baumarten wie etwa Eiche und Tanne ein relevanter Vorteil ist.

Aufgrund der Vorzüge der natürlichen Waldverjüngung hat die Bayerische Forstverwaltung in der neuen waldbaulichen Förderrichtlinie „WALDFÖPR 2020“ die staatlichen Zuschussmöglichkeiten für Waldbesitzer deutlich ausgeweitet und verbessert. Vor allem die Vorbereitung einer gelingenden Naturverjüngung wurde noch stärker in den Fokus gerückt. Hier ein Überblick über die einzelnen förderfähigen Maßnahmen:

Vorbereitung der Naturverjüngung

Fördermaßnahmen
  • „Pflege alter Samenbäume/seltener fruktifikationsfähiger Bäume“ – 300 €/ha: Bäume bilden nicht in jedem Jahr Samen in so großer Menge, dass genügend von ihnen keimen und zu jungen Bäumchen heranwachsen können. Es zeigt sich aber, dass besonders solche Bäume, die um ihre Krone herum genügend Licht haben, häufiger fruktifizieren. Deshalb können Waldbesitzer, die besonders alte oder seltene Bäume in ihrem Wald „freistellen“ – also von bedrängenden Bäumen befreien – einen Zuschuss erhalten.
  • „Manuelle/maschinelle Bodenverwundung“ – bis zu 1000 €/ha: Damit die Samen, die von den Altbäumen fallen, erfolgreich keimen können, brauchen sie am Boden optimale Startbedingungen. Die meisten Baumarten bevorzugen den blanken Mineralboden ohne Humusauflage und Begleitvegetation. Ist die Verjüngung dieser Baumarten geplant, kann eine Bodenverwundung, bei der der Mineralboden freigelegt wird, bezuschusst werden.
  • „Wildlingsbeete“ – 5 € pro Laufmeter Zaun / „Pflanzung mit Wildlingen“ – 1,40 € pro Wildling: In manchen Situationen, z. B. in Bereichen, in denen Schalenwildverbiss besonders hemmend wirkt, haben auch große Mengen an Samen keine Entwicklungschance. In solchen Fällen können kleine Teilbereiche vorübergehend eingezäunt werden, damit die Samen ohne Störung anwachsen können. Oft ist die Natur verschwenderisch und unzählige Sämlinge wachsen dicht an dicht, so dass Waldbesitzer die sogenannten „Wildlinge“ ausstechen und anschließend an andere Stellen im eigenen Wald verpflanzen können. Der Zaunbau kann dabei gefördert werden. Für die Gewinnung und anschließende Ausbringung der Wildlinge im eigenen Wald kann darüber hinaus ebenfalls eine Förderung im Rahmen einer Wiederaufforstung gewährt werden.
  • „Hähersaat“ – 200 € pro Häherteller:Der Eichelhäher spielt als „Waldbauer“ eine ganz besondere Rolle in unseren Forsten. Er sammelt Samen von Waldbäumen, versteckt sie im Waldboden und findet nur einen Bruchteil als Winternahrung wieder. Was er nicht frisst, kann keimen und wachsen. Bis zu 5000 Eicheln vergräbt ein Eichelhäher als Vorrat für den Winter. Waldbesitzer können sich seine Arbeit gezielt in Beständen zu Nutze machen, in denen Altbäume zukunftsfähiger Baumarten fehlen. Gefördert wird das Aufstellen sogenannter „Häherteller“. Das sind kleine Kästen, in denen Eicheln oder Bucheckern liegen. Die Eichelhäher entdecken diese schnell als Nahrungsquelle, bedienen sich üppig daraus und „säen“ in der näheren Umgebung. So entstehen in einem Umkreis von etwa 300 m kleine Naturverjüngungsnester aus zukunftsfähigen Baumarten.

Weiterentwicklung der Naturverjüngung

  • „Sicherung und Pflege der Naturverjüngung“ – bis zu 1200 €/ha:Förderfähig sind Maßnahmen, die der Sicherung und der Entwicklung von Naturverjüngungen dienen. Beispielsweise sind häufig dort, wo sich bereits junge Bäume durch Naturverjüngung etablieren konnten, Pflegeeingriffe (z. B. mit Heppe oder Pflegeaxt) notwendig, um die Jungpflanzen zu fördern, die im jeweiligen Waldbestand für die Zukunft am besten geeignet erscheinen. Durch aktives Pflanzen können dabei auch Fehlstellen nachträglich geschlossen oder wichtige Mischbaumarten eingebracht werden. Ferner steigt nach und nach das Lichtbedürfnis der Verjüngung, sodass in regelmäßigen Zeitabständen Eingriffe in die Altbaumschicht notwendig werden können. Nur so kann eine zügige und zielgerichtete Entwicklung der neuen Waldgeneration sichergestellt werden.
  • „Verstreute Verjüngung“ – 4 € Zuschlag pro geschützter Pflanze: Sind in einer Verjüngungsfläche nur wenige Individuen einer Baumart vorhanden, die für die nachfolgende Waldgeneration aber von herausragender Bedeutung sind, so können diese einzeln geschützt und gepflegt werden, um das Überleben zu gewährleisten.
  • „Erhalt von Nebenbaumarten“ – 5 € pro Laufmeter Zaun: Hat sich eine im Altbestand selten vorhandene Baumart punktuell stark verjüngt, kann ein kleiner Zaun helfen, die Baumart zu erhalten, um in der nachfolgenden Waldgeneration damit die Biodiversität zu steigern und die genetische Vielfalt zu erhalten. In diesen Sonderfällen ist ein Zuschuss für den Zaunbau möglich.