Damit der Waldbesitzer aus der Haftung kommt, gibt die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft folgende Tipps:
- Selbstwerber müssen unterwiesen werden und das Merkblatt für die Selbstwerbung von Holz unterschreiben. Das ist bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder beim zuständigen Förster erhältlich.
- Bäume dürfen nur von fachkundigen Personen gefällt werden.
- Die Selbstwerber müssen Schutzkleidung bei der Motorsägenarbeit tragen und mindestens einen Motorsägenkurs besucht haben.
- Bei starkem Wind und schlechter Sicht ist die Waldarbeit einzustellen.
- Die Maschinen und Geräte müssen den geltenden Bau- und Ausrüstungsvorschriften entsprechen.
- Bei der Arbeit darf kein Alkohol getrunken werden.
- Auch hier gilt der Grundsatz: Nie alleine zur Waldarbeit – bei der Baumfällung sollten es aber auch nicht mehr als zwei sein.