- Selbstwerber müssen unterwiesen werden und das Merkblatt für die Selbstwerbung von Holz unterschreiben. Das ist bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder beim zuständigen Förster erhältlich.
- Bäume dürfen nur von fachkundigen Personen gefällt werden.
- Die Selbstwerber müssen Schutzkleidung bei der Motorsägenarbeit tragen und mindestens einen Motorsägenkurs besucht haben.
- Bei starkem Wind und schlechter Sicht ist die Waldarbeit einzustellen.
- Die Maschinen und Geräte müssen den geltenden Bau- und Ausrüstungsvorschriften entsprechen.
- Bei der Arbeit darf kein Alkohol getrunken werden.
- Auch hier gilt der Grundsatz: Nie alleine zur Waldarbeit – bei der Baumfällung sollten es aber auch nicht mehr als zwei sein.
Holz verschenken kann teuer werden

Bei niedrigen Holzpreisen verschenken Waldbesitzer oft ihr Holz an Selbstwerber. Bei einem Arbeitsunfall kann das teuer werden