Buchdrucker und Kupferstecher haben die warmen Tage der vergangenen Woche intensiv zum Schwärmflug genutzt. Die Brutanlage wurde auch von den kühlen Temperaturen der letzten Tage nicht unterbrochen. Dabei wird ständig Bohrmehl ausgeworfen – und daher ist es jetzt wichtig, nach Bohrmehl zu suchen.
Kontrollieren Sie Windwürfe und Fangholzpolter auf den Befalls- und Brutfortschritt. Wenn der Muttergang 3-5 cm lang ist, werden die Elternkäfer bald zur Anlage der Geschwisterbrut ausfliegen. Des Weiteren sollte der umliegende Bestand von befallenen Fichtenstämmen auf Stehendbefall kontrolliert werden.
Die Borkenkäferkalamität der letzten Jahre und wiederholte Sturmereignisse haben zahlreiche Freiflächen geschaffen, die wiederaufgeforstet wurden. Solche jungen Nadelholzkulturen sind in den ersten fünf Jahren durch den Fraß des Großen Braunen Rüsselkäfers gefährdet.
Rüsselkäfer derzeit im Regenerationsfraß
Derzeit findet der Regenerationsfraß der Altkäfer statt, die ihre Winterquartiere verlassen. Daher ist jetzt eine Kontrolle von Nadelholzkulturen auf Rüsselkäferfraß dringend erforderlich – bei hohen Dichten können sie erhebliche Schäden anrichten Um die Gefährdung abzuschätzen, sollte man wie folgt vorgehen:
- Gefährdete Kulturen sollten auf Fraßspuren kontrolliert werden.
- An zehn Stellen pro Hektar werden jeweils zehn Pflanzen kontrolliert.
- Wenn 10 % der Kontrollpflanzen starke Fraßschäden (Ringelung oder mehrere sich überlappende Fraßstellen) aufweisen, sind Pflanzenschutzmaßnahmen sinnvoll.
Chemisch oder nicht – chemisch bekämpfen?
Steuererleichterung beantragen
Steuerliche Erleichterungen für Waldbesitzer: Unabhängig von den Angeboten der Forstverwaltung zur forstfachlichen Beratung und zur forstlichen Förderung können Waldbesitzer, die von Holznutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzungen) betroffen sind, gegebenenfalls steuerlich entlastet werden. Sie können eine Steuersatzermäßigung bei den zuständigen Stellen der Finanzverwaltung nach § 34 b EStG beantragen. Ausführliche Informationen zu Antragsfristen, zu Antragsunterlagen sowie weitere Hinweise für die Waldbesitzer finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern.
Das Merkblatt 44 finden Sie unter www.lwf.bayern.de/service/publikationen/index.php
Alle Daten zum Borkenkäfermonitoring sowie aktuelle Gefährdungseinschätzungen unter: www.borkenkaefer.org.