Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Beschwerde einer Veterinärbehörde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen als unzulässig verworfen.
Durch den am 09.12.2019 ergangenen Beschluss des Verwaltungsgericht Sigmaringen wurde das zuständige Veterinäramt zur Abfertigung eines Kälberexportes nach Spanien verpflichtet, gegen den die zuständige Behörde Beschwerde einlegte.
Zu Unrecht, wie nun der VGH in Mannheim in seinem Urteil vom 06.02.2020 feststellte. Geklagt hatte die KälberKontorSüd GmbH (KKS), die die Weigerung der Behörde, Exporte von nicht abgesetzten Kälbern über eine Transportdauer von mehr als 8 Stunden abzufertigen, als nicht durch die aktuell gültige Tierschutztransportverordnung EG 1/2005 gedeckt sah. Eine Einschätzung, die durch die Gerichte nun rechtskräftig bestätigt wird.
Der KälberKontorSüd GmbH ist es damit gelungen, für die Milchviehhalter in Deutschland ein Urteil zu erwirken, das klarstellt, dass der durch die Behörden - mit offensichtlicher Rückendeckung durch die Politik - verhängte Exportstopp, nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. Es ist zu erwarten, dass dieses Urteil nun für Folgeverfahren, sofern sie denn notwendig werden, sehr gut als Präzedenzentscheidung angeführt werden kann.