
Im vergangenen Jahr wurden über 5000 Menschen bei der Arbeit durch Rinder verletzt, sechs von ihnen tödlich. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) will die Unfallzahlen mit der überarbeiteten Unfallverhütungsvorschrift senken. Die seit 1. 4. 2021 geltende „Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz Tierhaltung“ (VSG 4.1) zielt unter anderem auf eine stärkere Trennung des Deckbullen von der Milchviehherde ab.
Durch die Kombination von künstlicher Besamung mit elektronischer Brunsterkennung kann auf einen Deckbullen verzichtet werden. Trotz allem ist der Deckbulle immer noch häufig fester Bestandteil der Milchviehherde.
Hilfe beim Umgang mit Bullen
Wenn ein Deckbulle beispielsweise auf der Weide oder beim Jungvieh mitläuft, darf die Herde nur in Begleitung von Helfern mit entsprechenden Kenntnissen betreten werden. Zudem müssen Fluchtmöglichkeiten und Treibhilfen vorhanden sein.
Bei Stallneubauten ist die Anforderung der VSG sofort umzusetzen, für die Integration in Altställen gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren.
Weiterführende Links
Die SVLFG bietet kostenlose Bauberatung. Ansprechpartner finden Sie unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.
Weitere Infos zum Thema Deckbullenbucht unter www.svlfg.de/rinderhaltung.